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Eine Besprechung dieses Buches in der Zeitschrift "Laborjournal"

Eine Besprechung dieses Buches in "ZEIT-online"


"Das kleine Büchlein [leistet] gerade wegen seiner provokativen, zugespitzten Gedankenführung einen erheblichen Beitrag zu einer ehrlicheren Diskussion über das Thema Plagiarismus in der Wissenschaft und ist deshalb allen, die sich dafür interessieren, zur Lektüre nachdrücklich zu empfehlen."

fachbuchjournal

"Bei Volker Rieble kann man im Detail nachlesen, wie wenig Opfer geschützt, wie uninteressiert Institutionen bisweilen und wie zählebig die Falschzuschreibungen von Autorschaft gerade im IT-Zeitalter sind. Das kleine, aber gehaltvolle Büchlein des Münchner Zivilrechtlers könnte ob seines Willens zur Zuspitzung eine Streitschrift genannt werden, wäre es nicht so profund recherchiert und so systematisch in seiner Beweisführung."

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Volker Rieble:
Das Wissenschaftsplagiat

Vom Versagen eines Systems

2010. 120 Seiten. Kt € 14.80
ISBN 978-3-465-04101-6

Wissenschaftsplagiate kommen häufig vor. Und werden weithin totgeschwiegen - von den Verlagen, von den Universitäten und Wissenschaftsinstitutionen. Nur selten schafft es ein Fall wie Schwintowski ins öffentliche Feuilleton. Der Kollateralschaden indes wiegt schwer. Bestohlene Autoren erhalten nicht die gebotene Reputation. Das Ghostwriting der Assistenten für ihre Professoren behindert die Assistenten und schafft ein Klima unwissenschaftlicher Anmutung. Netzveröffentlichungen befördern und etablieren das Plagiat - ja heißen es mit der creative-commons-Lizenz des "remix" nachgerade willkommen. Elektronische Abwehr erfolgt nicht.

Das Buch deckt im ersten Teil eine ganze Serie von Plagiaten auf und präsentiert einen kriminellen Serienplagiator. Im zweiten Teil fragt der Autor nach den Sanktions- und Abwehrmöglichkeiten und untersucht das institutionelle Versagen des Wissenschaftsbetriebes. Die einzige effektive Plagiatwehr besteht in der öffentlichen Diskussion, weil nur dies den Plagiator ernstlich bedroht.

Der Autor lehrt Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der LMU München; er ist Gründungsdirektor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht.