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Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie

von Alexander Hollerbach
 

Die Jurisprudenz hielt noch kurz vor Beginn des zweiten Weltkrieges Einzug in das Verlagsprogramm. In Frankfurt am Main fest etabliert, verschaffte der Verlag 1939 mit den Frankfurter Wissenschaftlichen Beiträgen der dortigen Universität eine Plattform. Neben einer kulturwissenschaftlichen sowie einer naturwissenschaftlich-medizinischen wurde nun auch eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Reihe begründet. Dabei fügte es sich gut, dass mit dem ersten Band dieser Reihe auch in der Sache der Bezug zu Frankfurt am Main deutlich zur Geltung kam: Helmut Coing, Die Rezeption des Römischen Rechts in Frankfurt am Main (1939). Ihm folgten Arbeiten von mit Frankfurt am Main verbundenen Gelehrten, deren damals verlegte Werke hohen Qualitätsansprüchen genügten und so über den Tag hinaus Bedeutung behalten haben, zumal sie sich dem Zeitgeist versagten: Adalbert Erler, Bürgerrecht und Steuerpflicht im mittelalterlichen Städtewesen (1939); Fritz v. Hippel, Wahrheitspflicht und Aufklärungspflicht der Parteien im Zivilprozeß (1939); Josef Esser, Wert und Bedeutung der Rechtsfiktionen (1940); Friedrich Klein, Die mittelbare Haftung im Völkerrecht (1941).

 

 

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