Gottwald, Dorothee: Fürstenrecht und Staatsrecht im 19. JahrhundertEine wissenschaftsgeschichtliche Studie
Zentral waren die Konzepte der "Autonomie" und der "Genossenschaft", die auf neuartige Weise mit einem abstrakten Staatsbegriff verbunden wurden. Rechtspolitisch zielte dies nicht unbedingt auf die Bewahrung der Vorrechte des Hochadels. Die einzige Lehre, die sich über längere Zeit durchsetzen konnte, die des Heidelberger Staatsrechtlers Hermann Schulze, verfolgte im Gegenteil die Unterordnung des Hochadels unter den Staat und die Integration des Fürstenrechts in das egalitäre Rechtssystem der bürgerlichen Gesellschaft. Die Untersuchung der wissenschaftlichen Behandlung dieses traditionalen nichtstaatlichen Rechts im Zeitalter des staatsrechtlichen Positivismus eröffnet darüber hinaus auch neue Perspektiven auf Entstehung und Funktion der Genossenschaftstheorie und der Lehre von der Autonomie sowie den Stellenwert der "juristischen Methode".
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