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Brigitte Kelker:
Zur Legitimität
von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht

Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung

2007. 694 Seiten. Kt € 89.-
ISBN 978-
3-465-03512-1
Juristische Abhandlungen Band 49

Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im "Dritten Reich" zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe.

Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach, wobei eine rein dogmatische Betrachtung der Gesinnungsmerkmale bereits vom Ansatz her zu kurz greift. Begonnen wird daher mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale, wobei sowohl ihrer Verwendung im "Dritten Reich" als auch den in die Zeit der Partikularstrafgesetzbücher zurückreichenden Wurzeln nachgegangen wird.

Zeigt sich damit, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus ihren legitimen Platz im Strafrecht haben, was angesichts der großen Problematik der Merkmale überraschen mag. Dieses Ergebnis basiert jedoch auf einem auf der Autonomie der Subjekte gründenden Strafrecht, woraus sich strikte Anwendungsbedingungen und Limitationen solcher Merkmale ergeben. Abschließend werden an Hand der gewonnenen Ergebnisse konkrete Merkmale auf ihre Legitimität hin untersucht.

Brigitte Kelker lehrt Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.