Das Grundgesetz.
Dokumentation seiner Entstehung
Herausgegeben von Hans-Peter Schneider
und Jutta Kramer
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium
konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen"
Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die
Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend
aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik
Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände
konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner
Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge
des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949.
Jedem Artikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der
einzelnen Norm nachzeichnet.
Band 17: Artikel 70
bis 73
Bearbeitet von Jutta
Kremer
(nach Vorarbeiten von Ulrich Bachmann)
2007. XLIV, 1130 Seiten.
Ln € 289.-
ISBN 978-3-465-03542-8
Band 17 dokumentiert die
Entstehung der Artikel 70 bis 73 GG und enthält damit die ersten
Vorschriften des VII. Abschnitts über "Die Gesetzgebung des
Bundes", dessen Ausgestaltung besonders stark von den Alliierten
beeinflußt wurde. Artikel 70 wiederholt lediglich den Normgehalt des
Artikels 30, wonach die Ausübung der staatlichen Befugnisse vorbehaltlich
anderer Regelungen im Grundgesetz Sache der Länder ist, für den Bereich
der Gesetzgebung und hat deshalb im Parlamentarischen Rat eine
Grundsatzdebatte über seine Entbehrlichkeit ausgelöst. Neuland betrat
man indes mit den Artikeln 71 und 72, die nähere Bestimmungen zu den
beiden Kompetenzformen der ausschließlichen und konkurrierenden
Gesetzgebung des Bundes enthalten. Während erstere nur definiert und mit
einer Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber versehen wurde (Art.
71), werden bei letzterer zugleich die Kriterien für ihre
Inanspruchnahme durch den Bund festgelegt (Art. 72 Abs.2). Im Katalog des
Artikel 73 sind die elf Gegenstände der ausschließlichen
Bundesgesetzgebung enumerativ aufgelistet.
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