Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts
für Europäische Rechtsgeschichte

Dieses
Buch bestellen
|
Heike
Kathrin Litzinger:
Juristen und die Bauernfrage
Die
Diskussion um das bäuerliche Grundeigentum in Rußland von 1880 bis 1914
2007.
XII, 324 Seiten
Kt einzeln € 59.-, im Abonnement € 53.10
ISBN 978-3-465-04030-9
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 221
Im Jahr 1906 setzte Ministerpräsident
Pjotr Stolypin eine Reform des bäuerlichen Landbesitzes im Zarenreich
durch. Dem gingen jahrzehntelange Debatten um die sogenannte Bauernfrage
voran, und auch Stolypins Reformverordnungen waren höchst umstritten. Es
ging hierbei um grundlegende Entscheidungen für die Mehrheit der
Bevölkerung: Wie sollten die Bauern das Land besitzen, als Kollektiv in
der Dorfgemeinde oder als Privateigentümer? War den Bauern genug Land in
der Bauernbefreiung 1861 zugewiesen worden? Wie viel persönliche Freiheit
sollte dem einzelnen Dorfbewohner gewährt werden, wie viel materielle
Sicherheit der Staat ihm garantieren? Und wie wirkte sich die Reform 1906
auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Dörfern aus? Diese Fragen
beschäftigten auch die russischen Juristen über Jahrzehnte. In diesem
Buch wird die juristische Diskussion um das bäuerliche Grundeigentum
zwischen 1880 und 1914 nachgezeichnet. Hierbei lassen sich in der
zivilrechtlichen Fachliteratur zwei Richtungen entdecken: eine "westliche"
Strömung, die sich an westeuropäischer Rechtsdogmatik orientierte, und
eine "slavophile" Schule, die einen originär russischen Weg
auch in der Zivilrechtsentwicklung gehen wollte. Doch nicht nur
zivilrechtliche Probleme verbergen sich hinter der Bauernfrage. Auch die
bäuerliche Selbstverwaltung wurde diskutiert, sobald die landbesitzende
Dorfgemeinde in Frage stand. In den Debatten um die Bauernfrage spiegeln
sich Denk- und Arbeitsweise sowie rechtspolitische Vorstellungen namhafter
russischer Juristen vor der Revolution 1917. Auf sie wird in der
Russischen Föderation heute vielfach Bezug genommen, um eine
eigenständig russische Rechtstradition jenseits der sowjetsozialistischen
Entwicklung zu begründen.
|