Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts 
für Europäische Rechtsgeschichte

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"Duves Untersuchung ist wichtig durch ihren Vorstoß in wissenschaftliches Neuland, sie beeindruckt durch die souveräne Ausschöpfung der legistischen und kanonistischen Quellen und der vielsprachigen Sekundärliteratur. [Sie ist] vor allem insofern bahnbrechend, als sie auch die Rechtsordnung Spaniens und der spanischen Kolonien in Amerika, das "derecho indiano", einbezieht. Damit öffnet sie der deutschsprachigen Rechtsgeschichte ein riesiges, bisher kaum beachtetes Forschungsgebiet."

Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 

 

 

 

Thomas Duve:
Sonderrecht in der Frühen Neuzeit

Studien zum ius singulare und den privilegia miserabilium personarum, senum und indorum in Alter und Neuer Welt

2008. XII, 358 Seiten 
Kt einzeln € 76.-, im Abonnement € 68.40
ISBN 978-3-465-04057-6
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 231

Das Buch wurde von der "Neuen Juristischen Wochenzeitung" zu einem der "Juristischen Bücher des Jahres 2009" gewählt. Bei dieser Leseempfehlung handelt es sich, so die FAZ, "erklärtermaßen um Empfehlungen, die dem blinden Spezialistentum in der Rechtswissenschaft abhelfen sollen"; es sind Bücher, die auch dem Nichtjuristen einen Erkenntnisgewinn verschaffen können.

Für den Juristen des 20. Jahrhunderts war "Sonderrecht" vor allem ein rechtssystematisches Ärgernis, für das 19. Jahrhundert Ausdruck des auf Ungleichheit aufgebauten Ordnungsmodells des Ancien Régime. Vielleicht hat sich die Forschung auch deswegen dem frühneuzeitlichen Sonderrecht kaum gewidmet. Doch blickt man in die Bibliotheksbestände, so ist die intensive Nutzung des auf Dig. 1.3.16 zurückgeführten Sonderrechtsprinzips unübersehbar: Man findet eine Fülle von Titeln zu den verschiedensten iura singularia oder privilegia – von Armen und Kranken, Kaufleuten und Klerikern, Greisen und Gelehrten. Eine wichtige Gruppe waren die miserabiles personae, zu denen man schon stets alte Menschen und bald auch die Indianer zählte; dem auf eine konstantinische Konstitution zurückgehenden und vor allem im mittelalterlichen Kirchenrecht rezipierten Terminus wird sogar eine herausragende Bedeutung bei der Konfiguration eines rechtlichen status der indigenen Bevölkerung in der Neuen Welt zugewiesen.

Will man diesen Fall des Rechtstransfers und die Sonderrechtstraktate insgesamt verstehen, muss man den Gebrauch des Sonderrechtsprinzips in der gelehrten Praxis rekonstruieren und im Licht der besonderen frühneuzeitlichen Wissenschafts- und Rechtskultur interpretieren. In der Untersuchung werden deswegen die Theorie des Sonderrechts (1. Teil) und die Geschichte des Gebrauchs des Terminus "persona miserabilis" in Alter und Neuer Welt nachgezeichnet (2. Teil), um anschließend die Sonderrechte der personae miserabiles, der alten Menschen und der Indianer darzustellen (3. Teil) und zu analysieren (4. Teil). Die Rekonstruktion der kreativen Aneignung der Autoritäten des ius civile und des ius canonicum durch die frühneuzeitlichen Autoren sowie der Blick über den Atlantik helfen bei einer begrifflichen Bestimmung des Sonderrechts (5. Teil) und verweisen auf das im gemeinen Recht angelegte, in der Frühen Neuzeit intensiv genutzte Pluralisierungspotential – und auf eine nur wenig bekannte außereuropäische Dimension des "europäischen" ius commune.


Thomas Duve ist
Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main.