Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts 
für Europäische Rechtsgeschichte

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"Kremer zeigt überzeugend auf, dass Gerber mit seiner Staatsrechtslehre weniger ein innovativer Vordenker gewesen ist, als dass er eine virtuose Transferleistung erbracht hat. Mit ihrem Fazit, dass Gerber in der Sache weniger eine anitparlamentarische als eine antipatrimoniale Staatsrechtslehre verfasst habe, wird Gerbers Arbeit die Diskussion um die konstitutionelle Staatsrechtslehre neuerlich befruchten."

Die Verwaltung

 

 

Carsten Kremer:
Die Willensmacht des Staates

Die gemeindeutsche Staatsrechtslehre des Carl Friedrich von Gerber

2008. XII, 464 Seiten
Kt einzeln € 89.-, im Abonnement € 80.10
ISBN 978-3-465-04065-1
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 238

Mit Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) beginnt die Geschichte der modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft. Seine Staatsrechtslehre ist Gegenstand dieser Arbeit. Gerber konstruierte ein System des gemeinen deutschen Staatsrechts, des "gemeinsamen" Staatsrechts der deutschen Einzelstaaten. Da privatrechtliche Konzepte und praktische politische Erfahrungen seine Staatsrechtslehre beeinflussten, wird im ersten Kapitel nicht nur auf Gerbers Karriere als Staatsrechtler eingegangen, sondern es werden auch seine Karrieren als Privatrechtler und Politiker skizziert. Das folgende Kapitel behandelt die Wissenschaft vom gemeinen deutschen Staatsrecht und Gerbers Stellung innerhalb dieses Fachs. 

Gerber steht für den "Methodenwandel" im öffentlichen Recht. Im methodengeschichtlichen Kapitel wird untersucht, wie sich dieser Wandel innerhalb der Wissenschaft des gemeindeutschen Staatsrechts vollzogen hat. Ausgehend von der Beobachtung, dass Gerbers Rechtslehre starke Bezüge zur historischen Rechtsschule (Savigny und Puchta) aufweist, werden seine Rechtsquellenlehre, seine Haltung in der Frage der Verfassungsinterpretation, seine Systembildung, die wichtigsten inhaltlichen Elemente seines Systems sowie sein Konzept der Autonomie des Staatsrechts vom Verwaltungsrecht, von der Politik und der Philosophie dargestellt. 

Im letzten Kapitel wird gezeigt, wie Gerber mithilfe seiner Methode die deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war, den der Monarch dominierte. Gerber konstruierte ein offenes Modell, das flexibel genug war, um als Grundlage für die Beschreibung verschiedener partikularstaatlicher Erscheinungsformen der konstitutionellen Monarchie dienen zu können. Im Vergleich mit anderen gemeindeutschen Staatsrechtlern wird deutlich, dass er weniger „antiparlamentarisch“ war, als oft angenommen wird. An der politischen Realität konnte der Positivist und "Begriffsjurist" Gerber nicht vorbei konstruieren.

Diese Arbeit wurde 2007 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.

Carsten Kremer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main.