Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts
für Europäische Rechtsgeschichte

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"Kremer zeigt überzeugend auf, dass
Gerber mit seiner Staatsrechtslehre weniger ein innovativer Vordenker
gewesen ist, als dass er eine virtuose Transferleistung erbracht hat. Mit
ihrem Fazit, dass Gerber in der Sache weniger eine anitparlamentarische
als eine antipatrimoniale Staatsrechtslehre verfasst habe, wird Gerbers
Arbeit die Diskussion um die konstitutionelle Staatsrechtslehre neuerlich
befruchten."
Die
Verwaltung
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Carsten
Kremer:
Die Willensmacht des Staates
Die
gemeindeutsche Staatsrechtslehre des Carl Friedrich von Gerber
2008.
XII, 464 Seiten
Kt einzeln € 89.-, im Abonnement € 80.10
ISBN 978-3-465-04065-1
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 238
Mit
Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) beginnt die Geschichte der modernen
deutschen Staatsrechtswissenschaft. Seine Staatsrechtslehre ist Gegenstand dieser Arbeit. Gerber
konstruierte ein System des gemeinen deutschen Staatsrechts, des "gemeinsamen" Staatsrechts der deutschen Einzelstaaten. Da
privatrechtliche Konzepte und praktische politische Erfahrungen seine
Staatsrechtslehre beeinflussten, wird im ersten Kapitel nicht nur auf Gerbers Karriere
als Staatsrechtler eingegangen, sondern es werden auch seine Karrieren als
Privatrechtler und Politiker skizziert. Das folgende Kapitel behandelt die
Wissenschaft vom gemeinen deutschen Staatsrecht und Gerbers Stellung
innerhalb dieses Fachs.
Gerber
steht für den "Methodenwandel" im öffentlichen Recht. Im
methodengeschichtlichen Kapitel wird untersucht, wie sich dieser Wandel
innerhalb der Wissenschaft des gemeindeutschen Staatsrechts vollzogen hat.
Ausgehend von der Beobachtung, dass Gerbers Rechtslehre starke Bezüge zur
historischen Rechtsschule (Savigny und Puchta) aufweist, werden seine
Rechtsquellenlehre, seine Haltung in der Frage der
Verfassungsinterpretation, seine Systembildung, die wichtigsten inhaltlichen Elemente seines Systems sowie sein
Konzept der Autonomie des Staatsrechts vom Verwaltungsrecht, von der Politik und der Philosophie
dargestellt.
Im
letzten Kapitel wird gezeigt, wie Gerber mithilfe seiner Methode die
deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch
einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war, den der
Monarch dominierte. Gerber konstruierte ein offenes Modell, das flexibel
genug war, um als Grundlage für die Beschreibung verschiedener partikularstaatlicher
Erscheinungsformen der konstitutionellen Monarchie dienen zu können. Im Vergleich mit
anderen gemeindeutschen Staatsrechtlern wird deutlich, dass er weniger
„antiparlamentarisch“ war, als oft angenommen wird. An der politischen
Realität konnte der Positivist und "Begriffsjurist" Gerber nicht
vorbei konstruieren.
Diese
Arbeit wurde 2007 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.
Carsten
Kremer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches
Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
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