Stefan
Geyer:
Den Code civil "richtiger" auslegen
Der
zweite Zivilsenat des Reichsgerichts und das französische Zivilrecht
2009.
XVIII, 388 Seiten
Kt einzeln € 79.-, im Abonnement € 71.10
ISBN 978-3-465-04066-8
Rechtsprechung Band 29
Die
Rechtsprechung deutscher Gerichte zum rheinisch-
französischen Recht ist
bislang kaum untersucht. Ganz allgemein wird angenommen, die deutschen
Gerichte hätten den Code civil, der von 1814 bis 1900 in den
linksrheinischen Gebieten galt, mit Blick auf den Vereinheitlichungsprozess des deutschen nationalen Rechts angewandt und
dabei vom französischen Mutterrecht abgekoppelt.
Die
damit unterstellte Überlagerung des französischen Rechts durch
Auslegungskonzepte der Pandektenwissenschaft lässt sich jedoch für die
Rechtsprechung des zweiten Zivilsenats des Reichsgerichts, der von 1879
bis 1900 in der Revisionsinstanz für das französische Recht zuständig
war, nicht nachweisen. In diesem Sinne bestätigt diese diskursanalytisch
angelegte Untersuchung, dass sich die Richter auch gegen Ende des 19.
Jahrhunderts überwiegend an der französischen Praxis und Literatur
orientierten. Als tragend erwies sich dabei eine methodische Grundhaltung,
die den Willen des Gesetzgebers in den Mittelpunkt stellte und daher auf
französische Auslegungsvorbilder angewiesen war. Ein Großteil der
Abweichungen zwischen der deutschen und französischen Praxis zum Code
civil ließ sich dementsprechend auf gesetzgeberische Eingriffe
zurückführen. Diese legizentrische Rechtsanwendungsmethode erwies sich
auch dann noch als relevant, wenn die Richter zur Wahrung der Kohärenz
ihrer Rechtsprechung vom französischen Vorbild abwichen.
Anhand
einer Vielzahl von Beispielen aus der Praxis des zweiten Zivilsenats
zeichnet der Autor das Bild einer Rechtsprechung, die die Eigenart des
rheinisch-
französischen Partikularrechts wahrte, ohne das Funktionieren
der Mehrrechtsordnung des deutschen Reichs und das Anliegen der
Rechtssicherheit aus den Augen zu verlieren. Dass dabei die deutsche
Praxis zum Code civil eng mit der französischen Rechtsordnung
verbunden blieb, ist eine der erstaunlichsten Auswirkungen eines Rechtstransfers in Zeiten nationaler Gegensätze zwischen den Nachbarn am
Rhein.
Stefan
Geyer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt "Medienwandel -
Medienwechsel - Medienwissen. Historische Perspektiven" des Schweizer
Nationalfonds (Universität Zürich).
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