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Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts
für europäische Rechtsgeschichte

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"Fastenmayers Buch setzt einen
landesweiten und generationsübergreifenden Referenzrahmen für jene
Detailstudien, die sich lediglich auf eine bestimmte Region respektive
einen begrenzten Zeitraum beschränken."
Historische
Zeitschrift
"Der Verfasserin ist eine
außerordentlich fesselnde und grundlegende Darstellung des Altenteils vor
dem Hintergrund der allgemeinen Agrargeschichte, der Gesetzgebung und der
oft divergierenden agrarpolitischen Diskussionen und Beurteilungen
gelungen."
Agrar-
und Umweltrecht
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Birgit
Fastenmayer:
Hofübergabe als Altersversorgung
Generationenwechsel
in der Landwirtschaft 1870 bis 1957
2009.
X, 312 Seiten
Kt einzeln € 74.-, im Abonnement € 66.60
ISBN 978-3-465-04082-8
Lebensalter und Recht. Herausgegeben von Stefan Ruppert. Band 1
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 246
Einer der zentralen Vorgänge im
bäuerlichen Lebenslauf ist die Hofübergabe von der älteren Generation
auf die nachfolgende. Als Gegenleistung für die vertraglich
vorweggenommene Erbfolge lässt sich der Übergeber lebenslang
wiederkehrende Unterhaltsleistungen zusichern. Die drei
Übergebergenerationen vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik
erlebten zwei Agrarkrisen, zwei Weltkriege und zwei Inflationen. In diesem
Buch wird beschrieben, wie sich vor diesem Hintergrund die Verbreitung der
Hofübergabe, ihr Zeitpunkt und die Vertragsinhalte veränderten.
Das erste Kapitel behandelt die typischen
Formen der bäuerlichen Altersversorgung bis zum Ende der Weimarer
Republik in einer Phase weitgehender Vertragsfreiheit. Forderungen nach
staatlicher Intervention, die insbesondere im Zuge der Agrarkrise Ende des
19. Jahrhunderts laut wurden, fanden in der Gesetzgebung keinen
Niederschlag. Gegenstand des zweiten Kapitels ist das Hofübergaberecht
des Nationalsozialismus. Die umfassende gerichtliche Vertragskontrolle und
die standesaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse nach dem Reichserbhofgesetz
von 1933 reduzierten den privatautonomen Spielraum der Vertragsparteien
erheblich. Das dritte Kapitel schließlich umfasst die Jahre 1945 bis
1957. Als Reaktion auf die unbestreitbare Überalterung in der
Landwirtschaft errichtete der Gesetzgeber 1957 im "Gesetz über eine
Altershilfe für Landwirte" das erste eigenständige staatliche
Alterssicherungssystem für eine selbständige Berufsgruppe.
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