Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts für 
Europäische Rechtsgeschichte

 

Hier geht es zu den 
ersten Bänden der 
neuen Reihe:

- Miloš Vec: Recht und Normierung in der
Industriellen Revolution

- Margrit Seckelmann: Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im deutschen Reich, 1871-1914

- Lorenz Jellinghaus: Zwischen Daseinsfürsorge
und Infrastruktur

- Tilman J. Röder: Rechtsbildung im wirtschaftlichen
"Weltverkehr"

- Ina vom Feld: Staatsentlastung durch Technikrecht

 

 

Recht in der Industriellen Revolution
Herausgegeben von Miloš Vec

Mit dem 200. Band der "Studien zur europäischen Rechtsgeschichte" eröffnen wir eine neue Unterreihe mit dem Titel "Recht in der Industriellen Revolution". 

Die intensive Auseinandersetzung des Rechts mit den Herausforderungen von Technik und Wirtschaft hat im 19. Jahrhundert einen tief greifenden gesellschaftlichen Wandel ermöglicht. Die Reihe "Recht in der Industriellen Revolution" analysiert diese Entwicklung auf ausgewählten Einzelfeldern. Die Leitfragen aller Studien lauteten: Wer normt, normiert, normalisiert? Lösen sich Normentstehung und Normimplementation vom Staat, und welche Rechtsqualität haben die Normierungen? Deutlich wird, daß das Recht nicht nur reaktiv auf mutmaßliche Gefahrenlagen der Industrialisierung einging. Vielmehr gestaltete es die Entstehung moderner Industriegesellschaften aktiv mit, indem es institutionelle Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Technologien schuf.

Durch neue Rechtsgebiete wie Technikrecht, Wirtschaftsrecht und Energierecht und infolge neuer Strukturen der Normsetzung entstanden neben und im Dialog mit den großen Kodifikationen des Kaiserreichs ein neues Rechtsquellensystem und ein neuer Rechtsquellenpluralismus. Als normsetzende Akteure traten dabei auf: die internationale Staatengemeinschaft, Wissenschaft, Industrie, Parlamente, Verwaltung und andere Institutionen. Sie gingen bei ihren Normsetzungen nicht autonom vor, sondern waren untereinander in vielfacher Weise verbunden. Oft ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit dem Staat zu beobachten (so etwa im technischen Sicherheitsrecht), der sich die Existenz von privater Regulierung zur effektiven und billigen Erreichung eigener Ziele zunutze machte. Auch der liberale Staat war insofern Interventionsstaat; Untätigkeit konnte Teil einer aktiven Strategie sein.

Zentrale Bedeutung kam in allen Institutionen und über alle nationalen Grenzen hinweg den neuen technisch-wissenschaftlichen Experten zu. Infolge ihrer Sachkompetenz waren sie ebenso auf Seiten des Staates, wo sich eine neuartige Expertengesetzgebung ausbildete, wie in Verbänden und Vereinen Schlüsselfiguren der Normsetzung und Normvermittlung. Diese technisch-wissenschaftlichen Experten waren international untereinander gut vernetzt, so dass Lösungen für auftretende Probleme, etwa in der kommunalen Daseinsvorsorge, dem Lebensmittelrecht oder der Versicherungswirtschaft, grenzüberschreitend gesucht wurden. Auch seitens der Juristen wurde systematisch die Rechtsvergleichung mobilisiert, um bei zwischenstaatlich ähnlichen Problemlagen die bestmögliche Lösung für Gewerbeförderung und Gefahrenabwehr zu finden.

All diese Normen und Normierungen bestrebten nicht nur reaktiv eine "Bewältigung" der Gefahrenlagen der Industrialisierung. Vielmehr ging es zentral darum, für die verschiedenen Akteure einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu schaffen. Technische und wirtschaftliche Innovationen sollten – etwa durch Patentrecht – gerade erst ermöglicht werden. Die neuen Regelungsmodelle waren oft von wirtschaftsliberalen Vorstellungen und einer positiven Bewertung der Technik geleitet. Dabei wurden neue Steuerungsinstrumente entwickelt, die bis auf den heutigen Tag Gültigkeit behalten haben; der werdende Staat der Industriegesellschaft diente als Laboratorium für die Schaffung neuer Regelungsmodelle, deren Aktualität in der "Postmoderne" eher noch zuzunehmen scheint.