Eine Veröffentlichung des
Max-Planck-Instituts für
Europäische Rechtsgeschichte

Hier geht es zu den
ersten Bänden der
neuen Reihe:
- Miloš
Vec: Recht und Normierung
in der
Industriellen Revolution
- Margrit Seckelmann:
Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im deutschen
Reich, 1871-1914
- Lorenz
Jellinghaus: Zwischen
Daseinsfürsorge
und Infrastruktur
- Tilman J.
Röder: Rechtsbildung im wirtschaftlichen
"Weltverkehr"
- Ina vom Feld:
Staatsentlastung durch Technikrecht
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Recht
in der Industriellen Revolution
Herausgegeben von Miloš Vec
Mit
dem 200. Band der "Studien zur europäischen Rechtsgeschichte"
eröffnen wir eine neue Unterreihe mit dem Titel "Recht in der Industriellen Revolution".
Die intensive Auseinandersetzung des Rechts mit den
Herausforderungen von Technik und Wirtschaft hat im 19. Jahrhundert einen
tief greifenden gesellschaftlichen Wandel ermöglicht. Die Reihe "Recht
in der Industriellen Revolution" analysiert diese Entwicklung auf
ausgewählten Einzelfeldern. Die Leitfragen aller Studien lauteten: Wer
normt, normiert, normalisiert? Lösen sich Normentstehung und
Normimplementation vom Staat, und welche Rechtsqualität haben die
Normierungen? Deutlich wird, daß das Recht nicht nur reaktiv auf
mutmaßliche Gefahrenlagen der Industrialisierung einging. Vielmehr
gestaltete es die Entstehung moderner Industriegesellschaften aktiv mit,
indem es institutionelle Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer
Technologien schuf.
Durch neue Rechtsgebiete wie Technikrecht,
Wirtschaftsrecht und Energierecht und infolge neuer Strukturen der
Normsetzung entstanden neben und im Dialog mit den großen Kodifikationen
des Kaiserreichs ein neues Rechtsquellensystem und ein neuer
Rechtsquellenpluralismus. Als normsetzende Akteure traten dabei auf: die
internationale Staatengemeinschaft, Wissenschaft, Industrie, Parlamente,
Verwaltung und andere Institutionen. Sie gingen bei ihren Normsetzungen
nicht autonom vor, sondern waren untereinander in vielfacher Weise
verbunden. Oft ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit dem Staat zu
beobachten (so etwa im technischen Sicherheitsrecht), der sich die
Existenz von privater Regulierung zur effektiven und billigen Erreichung
eigener Ziele zunutze machte. Auch der liberale Staat war insofern
Interventionsstaat; Untätigkeit konnte Teil einer aktiven Strategie sein.
Zentrale Bedeutung kam in allen Institutionen und über
alle nationalen Grenzen hinweg den neuen technisch-wissenschaftlichen
Experten zu. Infolge ihrer Sachkompetenz waren sie ebenso auf Seiten des
Staates, wo sich eine neuartige Expertengesetzgebung ausbildete, wie in
Verbänden und Vereinen Schlüsselfiguren der Normsetzung und
Normvermittlung. Diese technisch-wissenschaftlichen Experten waren
international untereinander gut vernetzt, so dass Lösungen für
auftretende Probleme, etwa in der kommunalen Daseinsvorsorge, dem
Lebensmittelrecht oder der Versicherungswirtschaft, grenzüberschreitend
gesucht wurden. Auch seitens der Juristen wurde systematisch die
Rechtsvergleichung mobilisiert, um bei zwischenstaatlich ähnlichen
Problemlagen die bestmögliche Lösung für Gewerbeförderung und
Gefahrenabwehr zu finden.
All diese Normen und Normierungen bestrebten nicht nur
reaktiv eine "Bewältigung" der Gefahrenlagen der
Industrialisierung. Vielmehr ging es zentral darum, für die verschiedenen
Akteure einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu schaffen. Technische und
wirtschaftliche Innovationen sollten – etwa durch Patentrecht – gerade
erst ermöglicht werden. Die neuen Regelungsmodelle waren oft von
wirtschaftsliberalen Vorstellungen und einer positiven Bewertung der
Technik geleitet. Dabei wurden neue Steuerungsinstrumente entwickelt, die
bis auf den heutigen Tag Gültigkeit behalten haben; der werdende Staat
der Industriegesellschaft diente als Laboratorium für die Schaffung neuer
Regelungsmodelle, deren Aktualität in der "Postmoderne" eher
noch zuzunehmen scheint.
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