Vittorio E. Klostermann

Was ist denn schlecht an Google?

Als Google vor vier Jahren anfing, ganze Bibliotheken in aller Welt zu digitalisieren, waren wir verblüfft: Das soll technisch möglich sein: Milliarden von Buchseiten im Volltext zu erfassen und in Bruchteilen von Sekunden zu durchsuchen? Und wir waren fasziniert: Welche Chance, um Aufmerksamkeit auf die Bücher unserer Autoren zu lenken! Als einer der ersten Verlage in Deutschland schlossen wir mit Google einen Partnervertrag. Wichtig war uns dabei, dass die Zahl der Seiten, die über Google angezeigt werden können, auf 20% eines Buches begrenzt war: Es sollte ja nur der Appetit geweckt werden, wir wollten das Buch nicht entbehrlich machen. Die Statistiken, die wir seither von Google erhalten, liegen bei 50.000 Buchseiten-Aufrufen pro Monat. Hat das der Verbreitung der gedruckten Bücher genützt oder geschadet? Wir wissen es nicht.

Google hat aber weltweit nicht nur rechtsfreie Werke digitalisiert oder solche, für die man die vertragliche Erlaubnis hatte. Googles Juristen hielten es nämlich zunächst gar nicht für notwendig, die Rechtefrage im einzelnen zu klären: Man sah sich auf der sicheren Seite, weil aus geschützten Werken ja nur "Snippets" (kleinste Ausschnitte von 5 Zeilen) angezeigt wurden. Das, so Google, sei "fair use" und nicht illegal. Nicht alle Autoren und Verlage sahen das so wohlwollend, vor allem nicht, seitdem ein Programm bekannt wurde, das die Zugriffsbeschränkung zu umgehen hilft. Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände klagten gegen Google und einigten sich nach drei Jahren harter Verhandlungen auf ein "settlement", einen Vertrag, der nun allerdings die europäischen Autoren und Verleger massiv benachteiligt:

Denn in dem Vertrag wird Google nicht nur der "fair use" seines bisherigen Tuns bestätigt - Google zahlt dafür eine Gebühr von 60 US$ pro Buch -, sondern auch festgehalten, dass die Rechte aller Bücher, die aus amerikanischer Sicht "commercially not available" sind und für die sich kein Rechtsinhaber meldet, künftig Google gehören. Google möchte daraus Lizenzpakete für den weltweiten Bibliotheksmarkt schnüren und E-Books verkaufen. 

Was aber bedeutet "commercially not available"? Sind es alle Werke, die über die Buchgroßhändler in den U.S.A. nicht bezogen werden können? Gehören Vorauflagen aktueller Bücher dazu? Wie auch immer: wir fanden auf Anhieb eine ganze Reihe lieferbarer Bücher unseres Verlags, die von Google als "not available" eingestuft wurden. Nun bietet Google zur Korrektur der Einstufung eine Datenbank an, die "Book Rights Registry". Autoren und Verlage, die ihre Rechte wahren möchten, müssen sich jedoch durch die unvorstellbare Titelmenge von 80 Mio. Einträgen kämpfen, um dort das "opt out" zu erklären. Und das geht nicht einfach durch das Setzen eines Hakens; die Lieferbarkeit muss für jeden Titel einzeln nachgewiesen werden. Also Zähne zusammenbeißen und durch? Auch das wäre kein Weg, denn die Datenbank enthält jede Menge falscher und fehlender Angaben. Viele Titel tauchen in verschiedenen Schreibweisen und Auflagen mehrfach auf. Hat man also seinen Titel gefunden, kann man nicht sicher sein, dass er nicht - abgewandelt - an anderer Stelle der Datenbank als "commercially not available" noch einmal steht. Es ist praktisch unmöglich für europäische Autoren und Verlage, über dieses Verfahren ihre Rechte zu wahren. Deshalb kämpfen wir mit dem "Heidelberger Appell" gegen das "settlement".

Ihr Vittorio E. Klostermann (Sommer 2009)