Vittorio E. Klostermann |
Vittorio E. Klostermann zum Rechtsstreit um Volker Riebles Buch "Das Wissenschaftsplagiat" Zwei Jura-Professoren, deren Zitierpraxis Volker Rieble in seinem Buch beschrieben und kritisch bewertet hat, haben beim Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen gegen den Verlag erwirkt. Uns wird die Verbreitung bestimmter Passagen aus dem Buch verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind allerdings die bereits aufgebundenen Exemplare des Buches. Das hat es dem Verlag leichter gemacht, auf eine kostspielige Fortsetzung des Rechtsstreits zu verzichten und die einstweiligen Verfügungen als endgültige Regelung zu akzeptieren. Als Nichtjurist will und kann ich mich nicht zu den subtilen juristischen Erwägungen äußern, die die beiden Antragsteller zur Begründung ihrer Verbotsanträge angeführt haben. Was das Gericht zu seinen Entscheidungen bewogen hat, weiß man leider nicht, weil sie nicht begründet sind. Ich habe gelernt, dass ein deutsches Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung eine Äußerung verbieten darf, ohne zu sagen warum. Gut finde ich das nicht. Den Richtern in Hamburg hätte es meiner Meinung nach nicht schlecht angestanden, uns zumindest in knapper Form zu sagen, weshalb sie die Äußerungen verboten haben. Dann wüssten wir wenigstens, ob sie das Buch eigentlich gelesen haben oder nur die Passagen, an denen die Antragsteller Anstoß nehmen - und wie die Richter diese Passagen im Gesamtzusammenhang sehen. Was mich bewogen hat, Volker Riebles Buch ins Programm zu nehmen, war sein wichtiges Anliegen, auf problematische Gepflogenheiten im Wissenschaftsbetrieb aufmerksam zu machen. Es geht Rieble um die wissenschaftliche Redlichkeit: Nicht (nur) um das platte Abschreiben, also das Plagiat im klassischen Sinne, sondern um die Unsitte, sich bei fremdem Gedankengut zu bedienen und dies nicht zu kennzeichnen. Für die vielfältigen Praktiken dieser Art hat er den Begriff „Wissenschaftsplagiat“ geprägt und zum Titel seines Buches gemacht. Was damit gemeint ist, erläutert er ausführlich auf den Seiten 80 ff. Die Auseinandersetzung über das, was Rieble geschrieben hat, gehört nicht vor Gericht, sondern vor die Fachöffentlichkeit. Dass der wissenschaftliche Diskurs, den wir mit unseren Büchern fördern wollen, durch den strafbewehrten Maulkorb eines Gerichts behindert wird, ist ein Novum in der 80-jährigen Geschichte unseres Verlages. Aber dass die Freiheit der Rede in der Wissenschaft bedroht ist, sieht man ja auch anderwärts (siehe den Bericht der FAZ vom 2. Juni 2010 über die Weigend-Rezension des Buches von Calvo-Goller). |