Rezensionen Digitale Medien

Verantwortlich:Achim Oßwald


Aus Heft 1 (2002) der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. Siehe auch die anderen Rezensionen der Rubrik.


Digitale Archive - ein neues Paradigma? (Rezensent: Manfred Thaller)

Der Band gibt die Beiträge zu einem Kolloquium wieder, das angesichts des 50-jährigen Bestehens der Archivschule Marburg im Jahre 1999 veranstaltet wurde. Angelika Menne-Haritz, die Leiterin der Archivschule schließt das Vorwort damit zu sagen, dass das Kolloquium das Problem genuin elektronischer, also nicht nachträglich digitalisierter, Aufzeichnungen grundsätzlicher angehen und nach den Ursachen der [jüngst] in Archivarskreisen konstatierten Probleme fragen wolle. Da zumindest nach Meinung des Rezensenten diese seit den 70er-Jahren in einschlägigen Kreisen intensiv diskutierte Frage von sukzessiven Direktorengenerationen viel zu lange – hoffentlich noch nicht so lange, dass irreparable Schäden bereits entstanden sind – verdrängt wurde, ist dieser Band als klares Statement der wichtigsten Einrichtung archivarischer Ausbildung der Bundesrepublik Deutschland, dass hier ein zentrales Problem vorliege, auf alle Fälle von sehr hoher Bedeutung. 

Fachpolitisch zentral ist zunächst der Aufsatz von Winfried Schulze »Wieviel Überlieferung braucht die Geschichte? Überlegungen zur Ordnung des Bewahrens« (15–35) der, damals Vorsitzender des Wissenschaftsrates, betont, wie wichtig es aus der Sicht der Forschung sei, dass die Archive auch die heute durch die elektronischen Systeme in der Verwaltung angelieferten Informationen zu bewahren lernten. Auf der Basis einer Darstellung, wie die neuen Medien in der Verwaltung in die herkömmlichen Prozesse der Traditionsbildung einzugliedern sind, schließt in eben diesem Sinne Angelika Menne-Haritz den Band unter dem Titel »Prozessgedächtnis und Überlieferungsbildung« (283–308) mit einem Bekenntnis zu eben dieser Aufgabe. In dieses Umfeld gehören auch die Beiträge von Hermann Leskien, Bayerische Staatsbibliothek, der über »Die digitale Bibliothek: Neue Bestände – Neue Benutzer« (95–109), die Aufgabe neue Medien zu speichern mit den Möglichkeiten auf ihnen basierter neuer Dienstleistungen zusammenfasst, und mit einem nachdrücklichen Hinweis schließt, dass die Probleme von Bibliotheken und Archiven nicht nur allgemein aneinander rückten, sondern dies vor allem auch im Bereich der langfristigen Präservierung digitaler Bestände täten. Hartmut Weber als Präsident des Bundesarchivs äußert sich zur Frage wie die digitale Information erhalten werden solle leider nicht, betont aber ihre Bedeutung und vertritt den Standpunkt, dass die Digitalisierung vorliegenden Materials auf die Findbehelfe, nicht die Bestände abzielen solle: »Windmühlen oder Mauern? Die Archive und der Neue Wind in der Informa tionstechnik« (79–94). Diese institutionellen Standpunkte werden durch einige philosophisch-soziologische Erörterungen über die Bedeutung der Informationstechnologien an sich ergänzt, durch Rainer Kuhlen »Was bedeutet informationelle Autonomie?« (111–138) und Peter J. Horsman »Footprints on the Sand of Time« (275–282). 

Die klare Aussage, dass die Lösung des Problems der langfristigen Bewahrung digitaler Information eine genuine und jetzt zu lösende Aufgabe des Archivwesens sei, ist auf lange Sicht wohl der wesentlichste Wert des Bandes. Sachbeiträge im Bereich der elektronischen Medien sind ihrer Natur nach nicht in diesem Sinne »haltbar«. Die hier zusammengestellten liefern einen sehr guten Einstieg in die praktischen Ursachen und Probleme der Archivierung digitaler Ablieferungen. Da ihre Titel selbsterklärend sind, seien sie hier nur aufgelistet. Geboten werden: Heinrich Reinermann »Verwaltungsreform und elektronische Bürosysteme« (37–78); Christine Pétillat »La réforme de l’administration et l’informatisation en France« (139–153); Andreas Engel »DOMEA – das Konzept der Bundesregierung für Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang« (155–177); Stefan Jablonski »Workflow-Management-Systeme: Technologie für Vorgänge in der Verwaltung« (179–200); vielleicht am besten geeignet, für den mit der Verwaltung weniger Vertrauten, die konkrete Situation kennen zu lernen: Nicole Bickhoff »Das elektronische Grundbuch in Baden-Württemberg: Fachkonzept und archivische Anforderungen« (201–220) und Nils Brübach »Records oder Akten – Internationale Normung für die Schriftgutverwaltung« (221–237). Mit Titel und Thema des Bandes nichts zu tun haben die beiden, in anderem Kontext lesenswerten, Beiträge von Stefan Fisch über »Archiv und Registratur in deutscher und französischer Verwaltungstradition. Erfahrungen aus Forschungen zur elsässischen Geschichte« (239–251) im Zeitraum von etwa 1890 bis 1945 und Rainer Polley der sich auf den Seiten 253–273 unter »Die Archivierung der Mündlichkeit: Protokollierung in kollegialen Gremien« auf die Zeit von 1750 bis 1850 bezieht.