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Zeitschrift für philosophische ForschungHerausgegeben von Otfried Höffe (Tübingen) Band 55 (2001): In vier
Einzelheften. VI, 642 Seiten.
Aus dem Inhalt von Heft 2
Abhandlungen Hans Jörg Sandkühler, Bremen: Die Geschichte, das Recht und der Staat als „zweite Natur". Zu Schellings politischer Philosophie Das Politische – Recht und Staat – hat bei Schelling keinen leicht identifizierbaren Ort. Er hat von der Idee des Rechts als des Korrektivs und Regulativs der Freiheit nie Abstand genommen, doch was den Staat betrifft, spielen bei ihm Gründe für die geschichtliche Notwendigkeit staatlicher Ordnung und ein starker Anti-Etatismus zusammen. Schelling hat das Politische in einer allgemeinen Theorie der Geschichtlichkeit verortet: Geschichte ist von Anbeginn Geschichte der Freiheit; sie erfüllt sich in der Verwirklichung von Individualität. In der folgenden Untersuchung soll gezeigt werden: (1) Schelling ist ein radikaler analytischer Denker der Geschichtlichkeit der Menschen; (2) die in der Perspektive der Freiheit als des ‘Vermögens des Guten und des Bösen’ verstandene Geschichtlichkeit gibt die möglichen Orte von Recht und Staat an; (3) unter den Philosophen des 19. Jahrhunderts ist es gerade Schelling, von dessen Denken aus heute neu über Recht und Staat nachgedacht werden kann: Er gibt gute Gründe für die Geltung des Rechts und für die Notwendigkeit des Staats, vermeidet aber alle materialen ethischen Normierungen der Rechtsidee und der Staatsfunktion; deshalb ist seine Rechts- und Staatskonzeption für moderne pluralistische Gesellschaften von Interesse.
Holmer Steinfath, Konstanz: Gefühle und Werte Ein enger Zusammenhang zwischen Gefühlen und Werten legt sich insbesondere im Fall von Wertzuschreibungen mit Ausdrücken wie "langweilig", "bewundernswert" und "empörend" nahe, deren semantischer Gehalt auf Gefühle verweist. Gegen alternative Deutungen soll gezeigt werden, dass Gefühle für die Richtigkeit solcher Wertzuschreibungen eine konstitutive Rolle spielen: Nichts wäre langweilig, bewundernswert oder empörend, gäbe es nicht die Gefühle der Langeweile, Bewunderung und Empörung. Dieser Umstand spricht gegen strikt realistische Wertkonzeptionen. Doch unterliegen wertkonstitutive Gefühle ihrerseits Rechtfertigungsbedingungen; Werte, die in Gefühlen fundiert sind, sind Korrelate gerechtfertigter Gefühle. Auf Gefühlen aufbauende Wertzuschreibungen erhalten damit einen spezifisch normativen Zug.
Thomas Grundmann, Tübingen: Das erkenntnistheoretische Regreßargument Wenn von dem epistemischen Regreßargument die Rede ist, dann denkt man gewöhnlich an ein Argument für den erkenntnistheoretischen Fundamentalismus: Um einen drohenden Begründungsregreß zu vermeiden, muß man annehmen, daß es sogenannte basale Meinungen gibt, die nicht durch andere Meinungen (oder propositionale Zustände inferentiell gerechtfertigt werden, sondern unmittelbar gerechtfertigt sind. Das fundamentalistische Regreßargument ist jedoch nur eine mögliche Reaktion auf das zugrundeliegende epistemische Regreßproblem. Der Beitrag beschäftigt sich genauer mit den Bedingungen und Konsequenzen des skeptischen Regreßarguments und vertritt die These, daß sich mit Hilfe des Regreßarguments der Skeptizismus nicht rechtfertigen läßt.
Diskussionen Niko Strobach, Rostock: Schlüsse aus Annahmen bei Aristoteles Der Status des sogenannten syllogismos ex hypotheseôs (wörtlich: „Syllogismus aus (einer) Hypothese") in Aristoteles' Organon mag als kleines rätselhaftes Detail der Logikgeschichte gelten. Interessant ist dieses Detail, weil man leicht in Versuchung gerät, in ihm eine Schnittstelle zwischen antiker Begriffs- und Aussagenlogik zu erblicken. Im folgenden soll dafür plädiert werden, dass man dieser Versuchung lieber nicht nachgeben sollte. Schließlich soll die Vermutung geäußert werden, dass es näherliegend ist, innerhalb der aristotelischen Argumentationslehre eine ganz andere Identifikation vorzunehmen als die übliche.
Stefan Huster, Heidelberg: Bioethik im säkularen Staat Daß über bio- und medizinethische Fragen heftig gestritten wird, beruht maßgeblich darauf, daß diese Fragen weltanschauliche Überzeugungen berühren, über die wir uns in einem pluralistischen Gemeinwesen permanent uneinig sind. In der moralphilosophischen Diskussion wird von diesen Überzeugungen weithin abgesehen; zur Begründung wird insoweit häufig auf das Prinzip der Säkularität oder Neutralität des Staates verwiesen. Damit geht allerdings eine Problemverschiebung einher, die die Moralphilosophie der politischen Philosophie stark annähert und zur Konzeption einer Minimalmoral zwingt. Da diese Verschiebung weder der Erfassung moralischer Phänomene noch der Analyse der rechtsphilosophischen Fragen dient, sollte deutlicher unterschieden werden: Soweit die rechtliche Regelung bioethischer Fragen erörtert wird, ist von vornherein ein rechtsphilosophischer Ausgangspunkt zu wählen, der - wie etwa der politische Liberalismus - an dem Pluralismus- und Neutralitätsproblem ansetzt. Die moralphilosophische Diskussion könnte sich dann sehr viel entschiedener den „dichteren" moralischen Überzeugungen und Einstellungen zuwenden; erst dadurch wird eine angemessene Beschreibung des moralischen Pluralismus in unserem Gemeinwesen möglich.
Berichte Christoph Halbig, Münster: Theismus und Rationalität (I). Neuere Beiträge zur analytischen Religionsphilosophie. Varianten des Realismus, Dimensionen der Rationalität
Buchbesprechungen Kurt Flasch: Nikolaus von Kues – Geschichte einer Entwicklung. Vorlesungen zur Einführung in seine Philosophie, (Marc-Aeiko Aris, Bonn) Klaus Hartmann: Hegels Logik (Michael Quante, Bonn) Urszula M. Zeglen (Hrsg.): Donald Davidson: Truth, Meaning and Knowledge (Gerhard Preyer, Frankfurt) Martha C. Nussbaum: Women and Human Development. The Capabilities Approach (Christian Elspas, München) Volker Gerhardt: Selbstbestimmung. Das Prinzip der Individualität; Volker Gerhardt: Individualität. Das Element der Welt (Michael Steinmann, Tübingen)
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