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Zeitschrift für philosophische ForschungHerausgegeben von Otfried Höffe (Tübingen) Band 59 (2005): In vier Einzelheften, etwa
620 Seiten.
Aus dem Inhalt von Heft 1
Abhandlungen Katja Vogt, New York: Gibt es eine Lebenskunst? Politische Philosophie in der frühen Stoa und skeptische Kritik
Die Quellen zur politische Philosophie der frühen Stoa sind ungewöhnlich heterogen: auf der einen Seite stehen die Aussagen zu Gesetz, Vernunft und kosmischem Staat, auf der anderen die berüchtigten Thesen zu Inzest, dem Verzehr von Menschenfleisch etc. Letztere sind v.a. in skeptischen Texten überliefert und spielen eine bislang in der Literatur nicht beachtete, wesentliche Rolle für die skeptische Philosophie: Sextus Empiricus lässt die Thesen, zusammengestellt in Listen, als Beschreibung einer Lebenskunst erscheinen. Offenbar handelt jedoch niemand, auch nicht die Stoiker, im Sinne dieser Thesen. Unter Verwendung der dogmatischen Annahme, jede Kunst habe ihr eigenes Werk, kann Sextus die Urteilsenthaltung in der Frage, ob es eine Lebenskunst gebe, herstellen – der Kunst fehlt das ‘Werk’. Für die Interpretation entsteht die Frage, ob die ‘anstößigen’ Thesen letztlich deshalb einen so großen Raum in den Quellen einnehmen, weil sie es den Skeptikern erlauben, mit diesem oder ähnlichen Argumenten in einem für sie zentralen Punkt – der Frage nach der Existenz einer Lebenskunst – die Urteilsenthaltung herzustellen, nicht, weil sie im Zentrum der frühen stoischen Theorien stünden.
Julius Schälike, Konstanz: Irrationale mentale Kausaltät und praktische Normen a priori. Donald Davidsons Analyse von Willensschwäche und Selbsttäuschung
Davidson vertritt die Auffassung, daß Handlungen durch Gründe verursacht werden, daß Gründe als Werturteile zu analysieren sind, und daß die Befolgung der Norm „Vollziehe die Handlung, die du situativ als die beste beurteilst“ eine notwendige Bedingung für intentionales Handeln darstellt. Damit scheint eine bestimmte Form von Willensschwäche, das intentionale Unterlassen der Handlung, die man situativ als die beste beurteilt, aus begrifflichen Gründen ausgeschlossen, was vielfach als explanatorischer Nachteil einer solchen Handlungstheorie angesehen wird. Davidson bestreitet die begriffliche Unmöglichkeit. Um Willensschwäche zu erklären, interpretiert er den Geist als unterteilt in Subsysteme, die, da ihre Binnenstruktrur der A-priori-Norm gemäß ist, auf partikular intentionale Weise interagieren können – mit dem möglichen Resultat, daß das Gesamtsystem die Norm verletzt und das Subjekt dennoch intentional handelt. Ich argumentiere, daß Handlungen, die durch solche irrationalen mentalen Kausalprozesse verursacht werden, mit einem Kontrollverlust verbunden sind, der mit der üblichen Phänomenbeschreibung von willensschwachem als freiem, kontrolliertem Handeln unvereinbar ist. Insofern das intentionale Handeln generell als vom Akteur kontrolliertes Handeln angesehen wird, muß innerhalb einer Handlungstheorie, wie Davidson sie vertritt, der propositionale Gehalt der vermeintlichen A-priori-Norm nicht normativ, sondern assertorisch qualifiziert werden: „Intentionales Handeln ist der Vollzug der situativ als die beste beurteilten Handlung.“
Arkadiusz Chrudzimski, Salzburg: Drei Versionen der Meinongschen Logik
Alexius Meinong nimmt in der Geschichte der Ontologie eine ausgezeichnete Stellung ein. Er war der erste Philosoph, der in systematischer Weise eine quasi-ontologische Disziplin entwickelte, die im Vergleich zu der Disziplin, die man traditionell Metaphysik oder Ontologie nennt, viel allgemeiner sein sollte. Die Metaphysik untersucht das Seiende als Seiendes, und die seienden Entitäten bilden – so die These Meinongs – nur ein kleines Fragment dessen, was man unter dem Namen „Gegenstandstheorie” untersuchen kann. Die Gegenstände als solche sind „außerseiend”, d.h. sie sind bezüglich ihres Seins bzw. Nicht-Seins neutral. Es gibt drei prima facie plausible Möglichkeiten, wie man die Meinongsche Seinsneutralität verstehen kann. Die Meinongsche Philosophie kann als (i) eine Erweiterung der Ontologie, als (ii) eine ontologisch nicht-verpflichtende Deutung von Quantoren oder als (iii) eine Version der free logic interpretiert werden.
Alessandro Pinzani, Florianópolis: Der systematische Stellenwert der pseudo-ulpianischen Regeln in Kants Rechtslehre
Im Aufsatz wird auf die Rolle der drei pseudo-ulpianischen Regeln eingegangen, die in der Rechtslehre bei der „Allgemeinen Einteilung der Rechtspflichten“ auftauchen und verschiedene Probleme aufwerfen. Bisher wurden wenige Versuche einer genauen Definition und einer Beantwortung dieser Probleme unternommen. Dabei stellen diese Regeln einen wichtigen Schlüssel zum besseren Verständnis der ganzen Rechtslehre dar. Ihr systematischer Stellenwert bildet das Hauptthema dieser Abhandlung.
Diskussionen Michael Franz, Bremen: Gottfried Ploucquets Urteilslehre im Rahmen der Logikgeschichte des 18. Jahrhunderts Ploucquet war der erste, der einen rein extensionalen Logik-Kalkül vorgelegt hat, im Gegensatz zu Johann Heinrich Lambert, dessen Kalkül nur eine intensionale Interpretation zulässt. Grundlage des Ploucquet’schen Kalküls ist eine Urteilslehre, die sich nicht – wie damals üblich – an der Wolff’schen orientierte, nach der ein Urteil als „Verbindung“, resp. „Trennung“ zweier Begriffe (Ideen) aufzufassen ist. Für Ploucquet ist das Urteil als „Vergleichung“ zweier Begriffe zu verstehen. Verglichen wird aber die Quantität des Inhalts (Intension) oder diejenige des Umfangs (Extension) der beiden Begriffe. Das Ergebnis einer solchen Vergleichung – mit andern Worten: das Urteil – ist dann entweder eine Identität (im Fall des bejahenden Urteils) oder eine Diversität (im Fall des verneinenden Urteils). Da die intensionale Identität von Subjekt und Prädikat nur auf die uninformativen „analytischen Urteile“ (im Sinne Kants) führt, bestimmt Ploucquet die extensionale Interpretation des Urteils als paradigmatisch für seinen Kalkül.
Berichte Kurt Bayertz, Münster: Antike und moderne Ethik. Das gute Leben, die Tugend und die Natur des Menschen in der neueren ethischen Diskussion
Buchbesprechungen Aristoteles: De Memoria et Reminiscentia. Übersetzt und erläutert von R. A. H. King (Stephan Herzberg, Tübingen) Jens Timmermann: Sittengesetz und Freiheit. Untersuchungen zu Immanuel Kants Theorie des freien Willens (Claus Dierksmeier, Easton) Georg Cavallar: The Rights of Strangers. Theories of International Hospitality, the Global Community, and Political Justice since Vitoria (Francis Cheneval, Zürich) Guido Löhrer: Praktisches Wissen. Grundlagen einer konstruktiven Theorie menschlichen Handelns (Michel Bourdeau, Paris) Holger Klärner: Der Schluß auf die beste Erklärung (Andreas Berg-Hildebrand, Münster) |