Kindhäuser, Urs: Gefährdung als StraftatRechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte
Die spezifische Schädlichkeit konkreter Gefährdungen liegt in der akuten Schutzlosigkeit des Gutes, der Abhängigkeit seiner Integrität von heteronomen Einflüssen. Auch die abstrakte Gefährdung kann dann als ein das Verbot seiner Herbeiführung legitimierender Schaden sui generis angesehen werden, wenn sie als Beeinträchtigung bestimmter und zur unbesorgten Verfügung über Güter notwendiger Sicherheitsbedingungen begriffen wird. Abstrakt ist diese Gefährdung, da sie die Störung einer typisierten und mehr oder minder komplexen Schutzkonzeption zum Gegenstand hat, deren Effizienz eine maßgebliche Größe rationaler Verfügung über Güter ist. Die in diesem Sinne geschützte Sicherheit ist heute zu einer idée directrice sozialer Lebensgestaltung geworden.
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