Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Theorie des personalen Handelns
2001. VI, 408 Seiten. Ln 49,00 €
ISBN 978-3-465-02921-2
Juristische Abhandlungen Band 39
Der Autor unternimmt eine genauere Begründung und damit auch Umgrenzung der nach wie vor problematischen Unterlassung im Strafrecht. Nachdem sie ihre gedankliche Basis im Begriff der Handlung als dem Fundamentalbegriff personaler Praxis gefunden hat, entwickelt die Untersuchung dessen damit geforderte Bestimmung sowohl durch genuin strafrechtliche Überlegungen zu zentralen Prinzipien und Figuren der allgemeinen Strafrechtslehre als auch grundlagentheoretisch in Auseinandersetzung vor allem mit der neuzeitlich-kritischen Philosophie praktischer Freiheit (Kant). Von dem dadurch gewonnenen, freiheitsbegrifflich erhärteten Verständnis rechtssubjektiven Handelns werden sodann die unechten Unterlassungen als echte Verletzungshandlungen im strafrechtlichen Sinne vorgestellt und konkretisiert. Abschließend werden am Beispiel des Straftatbestands der Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) die echten Unterlassungen als Kriminaldelikte ausgewiesen und begrifflich erfaßt. Es wird gezeigt, wie sich auch zwischen an sich selbständigen Handlungssubjekten Rechtspflichten legitimieren lassen, die positive praktische Leistungen für Andere zum Gegenstand haben. Nicht zuletzt wird dabei ein allgemein maßgebliches Kriterium eingeführt, an dem sich echte Unterlassungsdelikte in einem strikt freiheitlich-rechtsstaatlichen Strafrecht überhaupt messen lassen müssen.