Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944–1989)
Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentation
Band IV: Tschechoslowakei (1944–1989)
Herausgegeben von Heinz Mohnhaupt und Hans-Andreas Schönfeldt
1997. XVIII, 880 Seiten. Ln € 99.-
ISBN 978-3-465-02934-2
Ius Commune Sonderheft 107
Nach Auflösung des sowjet-sozialistischen Staatensystems und seiner sozialistischen Staats- und Rechtsordnungen sind die osteuropäischen Staaten einem Zwang zur nachholenden Modernisierung vor allem auf den Gebieten von Recht und Wirtschaft ausgesetzt. Der eingeleitete Umkehrungsprozeß soll diese Staaten zu parlamentarischer Demokratie, sozialem Rechtsstaat, gesellschaftlichem Pluralismus und privatrechtlich organisierter Volkswirtschaft hinführen. Der Erfolg eines solchen Transformationsprozesses hängt entscheidend von der Erkenntnis und Analyse der historischen Tatbestände in der Zeit zwischen 1945 und 1989 - wie auch noch der vor 1945 - ab. Insoweit besitzen rechtshistorische Tatbestandsermittlung und Tatbestandsanalyse auch einen unmittelbaren Problembezug zu den gewaltigen Gegenwartsaufgaben einer neuen europäischen Rechts- und Wirtschaftsordnung.
Unter diesem Aspekt hat das "Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte" in Frankfurt a.M. unter der Leitung von Dieter Simon - Direktor am Institut - das Forschungsprojekt "Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989)" entwickelt. Diese Forschungsinitiative war die erste ihrer Art, die auf einem Gebiet der Geisteswissenschaften mit erheblichen aktuell-politischen Implikationen eine Forschungskooperative mit Wissenschaftlern aus postsozialistischen Ländern in Gang gesetzt und praktiziert hat. Als Untersuchungsländer wurden die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen und die SBZ/DDR ausgewählt. Zur Bewältigung des weit gefächerten Arbeitsplans wurde je eine Arbeitsgruppe in Prag, Bratislava, Budapest, Warschau und Frankfurt a.M. gebildet.
Vier Quellenbände umfassen - im thematischen Gleichklang ihrer Gliederung - 1) eine Einführung in die Rechtsgeschichte des jeweiligen Landes, die in der Regel den Zeitraum von 1944/45 bis 1989 umfaßt; 2) eine kommentierte Auswahlbibliographie und 3) eine Archivübersicht, die alle projektrelevanten Bestände des jeweiligen Landes nachweist. Aus komparatistischen Gründen wurde versucht, alle Quellenbände mit einem hohen Maß an einheitlichen Gliederungskriterien sowie an einheitlicher Begrifflichkeit zu gestalten, ohne deshalb die Individualität der jeweiligen Länderentwicklungen zu überdecken.