Das russische Seminar für römisches Recht bei der juristischen Fakultät der Universität Berlin in den Jahren 1887–1896
2004. XIV, 348 Seiten. Kt 54,00 €
ISBN 978-3-465-03329-5
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 173
Die Juristenausbildung im vorrevolutionären Rußland ist ein bislang noch wenig beleuchteter Aspekt des russischen Rechtslebens. Durch diese Untersuchung des bei der Berliner Universität bestehenden russischen Instituts zur Heranbildung von Professoren des römischen Rechts werden anhand eines konkreten Beispiels wesentliche Probleme der akademischen Juristenausbildung im Zarenreich aufgezeigt.
Der Autor analysiert, weshalb es überhaupt zu der Gründung des Instituts in Berlin kam und warum der Schwerpunkt gerade auf die Ausbildung im römischen Recht gelegt wurde. Durch den Verweis auf die Bedeutung des als "ius commune" fortentwickelten römischen Rechts in Europa und insbesondere in Deutschland werden die Gründe für die verstärkte Beschäftigung mit diesem Fach in Rußland neu gewichtet. Auf der Grundlage einer Vielzahl von Quellen verfolgt der Autor den Werdegang der in Berlin ausgebildeten Juristen. Dabei geht die Arbeit mit besonderer Sorgfalt auf die konkrete Ausbildung der russischen Juristen um die Jahrhundertwende ein.
An den jeweiligen Karrieren wird deutlich, dass die in Berlin ausgebildeten Professoren als Teil einer sich neu formierenden Elite weder einen Platz im autokratischen noch im sozialistischen Russland hatten. Darüber hinaus bietet die Arbeit einen Einblick in die Werke ausgewählter Absolventen des Berliner Instituts, die damals zu den herausragenden Vertretern ihres Faches gehörten und deren Werke heute in Russland wieder neu aufgelegt werden.