Band 3: Die Rechtsprechung der rheinischen Gewerbegerichte von 1840 bis 1891 unter besonderer Berücksichtigung des Gewerbegerichts in Elberfeld
2008. XIV, 560 Seiten. Kt 99,00 €
ISBN 978-3-465-04060-6
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 232
Die Behauptung, ein ausdifferenziertes Arbeitsrecht habe es in Deutschland bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegeben, lag für die bisherige Forschung irgendwo zwischen Phantasie und Provokation. Juristische Darstellungen der individualrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit fehlen gänzlich. Dies ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass man darauf verzichtet hat, die Arbeitsverhältnisse genauer zu untersuchen. Die Arbeitsrechtsgeschichte sieht sich offenbar außerstande, Arbeitsrechtsfälle nachzuweisen, und gelangt deshalb zu dem Schluss, es habe gar keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gegeben. Im Gegensatz zu etablierten Forschungsfeldern geht es also bei Aufarbeitung des relevanten Arbeitsrechts im 19. Jahrhundert nicht um Korrekturen am Forschungsstand, sondern um Herstellung eines ersten plausiblen Bildes, begleitet von vorsichtigen Hypothesen und Verbindungslinien zum modernen Arbeitsrecht.
Nachdem im zweiten Band das Überleben der aus der Sonderordnung des Code Civil übernommenen gewerblichen Gerichtsbarkeit in der Form der napoleonisch-rheinpreußischen Gerichtsbarkeit nachgezeichnet wurde, untersucht dieser abschließende dritte Band die Rechtsprechung dieser Gewerbegerichte, die bislang vor allem institutionell als Vorläufer der heutigen Arbeitsgerichtsbarkeit gewürdigt worden sind. Hierbei wird deutlich, was die Arbeitswelt des aufstrebenden Industriestaates "Deutschland" bis zur (Wieder-) Zulassung der ersten Tarifverträge zusammenhielt und welche Rechtsinstitute diese Entwicklung beeinflussten.