Oestmann, Peter: Rechtsvielfalt vor GerichtRechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich
Diese sog. Rechtsanwendungslehre wurde bisher nur anhand der zeitgenössischen juristischen Literatur rekonstruiert. Aussagen darüber, ob die Rechtspraxis den Maßgaben der wissenschaftlichen Literatur entsprach, besaßen daher keine Quellengrundlage. Die Arbeit wertet Prozeßakten des Reichskammergerichts aus und klärt auf diese Weise, wie sich das Rechtsanwendungsproblem in der frühen Neuzeit vor Gerichten der ersten sowie der zweiten Instanz darstellte. Mit Frankfurt am Main und Lübeck werden bewußt zwei Reichsstädte mit unterschiedlichen Rechtskulturen behandelt, die gerade im hier wichtigen Punkt, der Anlehnung an das gelehrte römisch-kanonische Recht, stark voneinander abweichen. Im Ergebnis zeigen sich Ansätze eines neuen Gesamtbildes, das auf der zeitgenössischen Rechtsvielfalt, der anwaltlichen Prozeßführung unter Unsicherheitsbedingungen sowie der richterlichen Entscheidungsfreiheit und Begründungsvielfalt aufbaut.
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