Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, Band 21Herausgegeben von Hans-Peter Schneider und Jutta Kramer
Band 21 dokumentiert die Entstehung der Artikel 83 bis 85 aus dem Abschnitt „VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung“ des Grundgesetzes. Während Artikel 83 den Ländern das Recht zur Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit einräumt, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt, legen Artikel 84 und 85 die einzelnen Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze in landeseigener Verwaltung oder in Bundesauftragsverwaltung fest. Hauptstreitpunkte bei den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates waren die Fragen, ob in Artikel 83 eine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder zu verankern sei und ob bei der Bundesaufsicht über die Ausführung der Bundesgesetze in landeseigener Verwaltung der Bundesregierung in Artikel 84 Absatz 5 die Befugnis zu Einzelweisungen eingeräumt werden solle. Eine Verständigung darüber setzte die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, in den Kompromiss auch Regelungen außerhalb des VIII. Abschnitts einzubeziehen, so durch Zugeständnisse bei der Finanzverwaltung in Artikel 108, dessen Entstehung in Band 26 dokumentiert ist.
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