Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, Band 16Hrsg. von Hans-Peter Schneider und Jutta Kramer
Teilband II beginnt mit Art. 65, der die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung ordnet (Richtlinienkompetenz, Ressortverantwortung, Kabinettsprinzip), gefolgt von Art. 66 über das Gewerbeverbot der Regierungsmitglieder, von Art. 67 mit dem konstruktiven Misstrauensvotum, von Art. 68 zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, und schließt mit Art. 69, der in Abs. 1 die Stellvertretung des Bundeskanzlers regelt, in Abs. 2 die Erledigung der Ämter der Regierungsmitglieder vorsieht und in Abs. 3 deren vorübergehende Geschäftsführung ermöglicht. Hinzu kommt noch der gestrichene Art. 96, der den Ländern ermöglichte, bei der Bundesregierung Vertretungen zu errichten.
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