Unsere Bücher und Zeitschriften veröffentlichen wir in der Regel auch in elektronischer Form. Wir bieten unseren Autoren auch Open Access an. Die verschiedenen Modelle für Zeitschriftenaufsätze, Beiträge in Sammelwerken und Monographien werden hier kurz erläutert. Auf Wunsch erteilt der Verlag gerne weitere Auskünfte.
"Green" nennt man einen Open Access, bei dem der Autor die Erlaubnis erhält, seinen Beitrag ohne die Zahlung einer Gebühr nach einer festgelegten Schutzfrist der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen. Für die "Gold"-Variante zahlt er bzw. seine Institution eine Gebühr; dafür erfolgt die Open Access-Stellung unverzüglich. Die Gebühr hat einen doppelten Zweck: Zum einen soll sie die Leistung des Verlags remunerieren, zum anderen (bei Zeitschriften) den Abonnementspreis absenken. Dem Verlag ist kein "Double Dipping" gestattet, kein zweimaliges Kassieren: In dem Maße, in dem die Einnahmen aus Open Access steigen, sollen die Einnahmen aus dem Verkauf der Abonnements fallen.
Zeitschriften – Open Access (Gold)
Alle Zeitschriften des Verlags (vorläufig noch mit Ausnahme der "Zeitsprünge") stellen durch die Redaktion angenommene Beiträge Open Access, sofern der Autor dies wünscht. Die Freischaltung erfolgt unmittelbar, sobald die Rechnung über die OA-Gebühr (derzeit 1.500,- Euro zzgl. 19% MwSt.) beglichen wurde.
Zeitschriften – Open Access (Green)
Der Verlag gestattet allen Zeitschriften-Autoren (nicht nur den durch UrhG § 38 Abs. 4 privilegierten), ihre Beiträge nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion – jedoch nicht in der Formatierung des Verlags – auf die persönliche Website zu stellen und in das Repositorium ihrer Institution. Die Autoren werden gebeten, die Zeitschrift als Quelle der Erstpublikation anzugeben.
Eine weitergehende Regelung gilt für die "Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie": Alle Hefte der ZfBB werden vom Verlag automatisch zwölf Monate nach Erscheinen Open Access gestellt.
Beiträge in Sammelwerken
Der Verlag gestattet allen Autoren, ihre Beiträge in Sammelwerken nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion – jedoch nicht in der Formatierung des Verlags – auf die persönliche Website zu stellen und in das Repositorium ihrer Institution. Die Autoren werden gebeten, das Buch als Quelle der Erstpublikation anzugeben.
Auch Beiträge in Sammelwerken können vom Verlag Open Access (Gold) gestellt werden, sobald die Publikationsgebühr dafür entrichtet wurde. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Beiträge und dem Umfang des Bandes. Die Vereinbarung über die Open Access-Stellung sollte nach Möglichkeit vor der Publikation des Bandes erfolgen. Konkrete Anfragen beantwortet der Verlag gerne.
Monographien
Für die Open Access-Stellung einer Monographie lassen sich keine generellen Regeln angeben. Wichtig sind der Zeitpunkt der Open Access-Stellung und die Höhe des Aufwands, der für den Verlag entstanden ist. Konkrete Anfragen beantwortet der Verlag gerne.