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Die bisher erschienenen Bände der Edition


"Ein unentbehrliches Hilfsmittel für die mit der Verfassung beschäftigten Wissenschaftszweige."

Zeitschrift für Politikwissenschaft

"Eine großartige Dokumentation!"

Zeitschrift für Rechtspolitik

 

 

 

 

Das Grundgesetz.
Dokumentation seiner Entstehung

Herausgegeben von Hans-Peter Schneider 
und Jutta Kramer

Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen" Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Artikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. 


Band 18: Artikel
74 und 75

Teilband 1: Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16
Bearbeitet von Jutta Kremer 
(nach Vorarbeiten von Ulrich Bachmann)

2008. XLVI, 1214 Seiten. Ln € 289.-
ISBN 978-3-465-03594-7

Teilband 2: Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75
Bearbeitet von Jutta Kremer 
(nach Vorarbeiten von Ulrich Bachmann)

2010. IV, 1215-2412 Seiten. Ln € 289.-
ISBN 978-3-465-03595-4

Band 18 dokumentiert die Entstehung der Artikel 74 und 75 GG und enthält damit aus dem VII. Abschnitt des Grundgesetzes über "Die Gesetzgebung des Bundes" die Kataloge der sog. konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung des Bundes. Wegen der Vielzahl der in Artikel 74 genannten Materialien musste, um den Umfang eines Bandes in Grenzen zu halten, die gesamte ca. 2400 Seiten umfassende Textmasse auf zwei Halbbände verteilt werden, wobei sich der Schnitt nach Artikel 74 Nr. 16 anbot. Beide Halbbände gehören daher zusammen und geben die äußerst spannenden, bisweilen sogar dramatischen Debatten auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über Art und Ausmaß der dem Bund - entgegen der prinzipiellen Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder in Artikel 70 - einzuräumenden Gesetzgebungsbefugnisse wieder. Damit bieten gerade diese Bände ein Paradebeispiel für das Ringen um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, bei dem die notwenigen Kompromisse zwischen Föderalisten und Zentralisten durch eine Vielzahl massiver Interventionen der Alliierten nicht unerheblich erschwert worden sind.