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Die bisher erschienenen Bände der Edition


"Ein unentbehrliches Hilfsmittel für die mit der Verfassung beschäftigten Wissenschaftszweige."

Zeitschrift für Politikwissenschaft

"Eine großartige Dokumentation!"

Zeitschrift für Rechtspolitik

 

 

 

 

Das Grundgesetz.
Dokumentation seiner Entstehung

Herausgegeben von Hans-Peter Schneider 
und Jutta Kramer

Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen" Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Artikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. 


Band 26: Artikel 108 bis 115

Bearbeitet von Hans-Peter Schneider 
(nach Vorarbeiten von Reinhard Lensch)

2009. XLVI, 1188 Seiten. Ln € 289.-
ISBN 978-3-465-03596-1

Band 26 enthält die Materialien über die Entstehung des Artikels 108 über die Finanzverwaltung und der Artikel 109 bis 115 über das Haushaltswesen des Bundes. Er schließt an Band 25 (mit den Artikel 105 bis 107) an und die Dokumentation des X. Abschnitts des Grundgesetzes über das "Finanzwesen" ab.

Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzungen über die Frage, ob die Verwaltung der Steuern und Zölle dem Bund oder den Ländern zugewiesen werden soll. Sie legen ein beredtes Zeugnis von den politischen Spannungen ab, die im Parlamentarischen Rat sowohl zwischen den dort vertretenen Gruppierungen als auch zwischen der Mehrheitsposition einerseits und den Vorstellungen der Besatzungsmächte andererseits geherrscht haben. Vor allem wird dabei die sog. April-Krise im einzelnen nachgezeichnet, die 1949 durch Forderungen der Alliierten nach einer Beschränkung der Bundesfinanzverwaltung auf die vom Bund für seine Zwecke benötigten Steuern ausgelöst wurde und an der das zu schaffende Grundgesetz fast gescheitert wäre. Die Vorschriften über das Haushaltswesen waren dagegen kaum umstritten, wenn man von der Regelung in Artikel 109 über die getrennte Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern absieht, von der man befürchtete, dass sie den notwendigen Finanzausgleich blockieren könnte.