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Die bisher
erschienenen Bände der Edition
"Ein unentbehrliches Hilfsmittel für die mit der
Verfassung beschäftigten Wissenschaftszweige."
Zeitschrift für
Politikwissenschaft
"Eine großartige
Dokumentation!"
Zeitschrift für
Rechtspolitik
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Das Grundgesetz.
Dokumentation seiner Entstehung
Herausgegeben von Hans-Peter Schneider
und Jutta Kramer
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium
konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen"
Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die
Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend
aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik
Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände
konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner
Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge
des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949.
Jedem Artikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der
einzelnen Norm nachzeichnet.
Band 26: Artikel 108 bis 115
Bearbeitet von Hans-Peter
Schneider
(nach Vorarbeiten von Reinhard Lensch)
2009. XLVI, 1188 Seiten.
Ln € 289.-
ISBN 978-3-465-03596-1
Band 26 enthält die
Materialien über die Entstehung des Artikels 108 über die
Finanzverwaltung und der Artikel 109 bis 115 über das Haushaltswesen des
Bundes. Er schließt an Band 25 (mit den Artikel 105 bis 107) an und die
Dokumentation des X. Abschnitts des Grundgesetzes über das
"Finanzwesen" ab.
Im Mittelpunkt stehen die
Auseinandersetzungen über die Frage, ob die Verwaltung der Steuern und
Zölle dem Bund oder den Ländern zugewiesen werden soll. Sie legen ein
beredtes Zeugnis von den politischen Spannungen ab, die im
Parlamentarischen Rat sowohl zwischen den dort vertretenen Gruppierungen
als auch zwischen der Mehrheitsposition einerseits und den Vorstellungen
der Besatzungsmächte andererseits geherrscht haben. Vor allem wird dabei
die sog. April-Krise im einzelnen nachgezeichnet, die 1949 durch
Forderungen der Alliierten nach einer Beschränkung der
Bundesfinanzverwaltung auf die vom Bund für seine Zwecke benötigten
Steuern ausgelöst wurde und an der das zu schaffende Grundgesetz fast
gescheitert wäre. Die Vorschriften über das Haushaltswesen waren dagegen
kaum umstritten, wenn man von der Regelung in Artikel 109 über die
getrennte Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern absieht, von der man
befürchtete, dass sie den notwendigen Finanzausgleich blockieren könnte.
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