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Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie

vereinigt mit Zentralblatt für Bibliothekswesen

Herausgegeben von Klaus-Dieter Lehmann

Jahrgang 46 (1999). XVI, 564  Seiten, € 62.- Best.Nr. 2032-4
Ermäßigter Preis für die Mitglieder von VDB und VdDB € 37.-
Die zurückliegenden Jahrgänge sind weitgehend lieferbar.

 

 

Aus dem Inhalt von Heft 5

 

Aufsätze

Dorothea Kathmann: Wege und Schicksale jüdischer Kunst- und Büchersammlungen: aufgezeigt am Beispiel der Sammlung Silberberg aus Breslau, mit dem Anhang: Grundsätze der Washingtoner Konferenz in bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt wurden

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Behandlung von Rückgabeersuchen, die Erben oder andere Rechtsnachfolger jüdischer Sammler – verstärkt nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten – im Hinblick auf noch vorhandene Kunstwerke und Bibliotheksbestände an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz herangetragen haben. Die konzentrierte Darstellung der rechtlichen Anspruchsgrundlagen der Rückgabeforderungen, insbesondere das nur im Beitrittsgebiet geltende “Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen” bildet den Schwerpunkt dieses Aufsatzes.

Daneben werden anhand einiger Werke aus der Kunstsammlung Max Silberberg, Breslau, die sich heute in Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befinden, exemplarisch die objektiven Schwierigkeiten bei Recherchen zu Verlustumständen und Verbleib derartiger Werke aufgezeigt, nachdem seit ihrer Wegnahme mehr als 50 Jahre vergangen sind.

Abschließend wird dargestellt, welche Motive den Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (ein mit Vertretern des Bundes und aller Länder besetztes Organ) am 4. Juni 1999 zu dem einstimmigen Entschluß bewogen haben, daß – unabhängig von der Rechtslage und dem Ablauf gesetzlicher Fristen – nach eingehender Prüfung jedes Einzelfalls ehemals jüdische Kunst- und Kulturgüter an die Erben zurückgegeben werden, wenn die Werke den ehemaligen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen worden sind.

Michael Becht: Der Aufwand für die kooperative Sacherschließung nach den RSWK in der Universitätsbibliothek Tübingen 1995 - 1998

Im April 1994 nahm die UB Tübingen als erste große Universitätsbibliothek des Landes Baden-Württemberg die Sacherschließung ihrer Neuerwerbungen nach den Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) auf, nachdem der seit dem Jahr 1960 geführte Sachkatalog nach "Methode Eppelsheimer" bereits Ende 1993 abgebrochen worden war. Hatte sich die Bibliothek noch 1991 darauf geeinigt, den Eppelsheimer Sachkatalog fortzuführen bzw. eine EDV-gestützte Version zu entwickeln und sich der kooperativen Sacherschließung nach RSWK nicht anzuschließen, so zwang sie ein Erlaß des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9. Juli 1993, der u.a. forderte, "auch die Sacherschließung arbeitsteilig unter Inanspruchnahme der Dienstleistungen des SWB (des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes) durchzuführen", den bisher eingeschlagenen Weg der Inhaltserschließung zu verlassen und dem auf RSWK beruhenden Kooperationsunternehmen beizutreten. Obwohl von vornherein im Blick auf die spezifischen Bestände der UB Tübingen mit ihrem hohen Anteil an Sondersammelgebietsliteratur gegen diese Entscheidung des Ministeriums Bedenken angemeldet wurden, stellte sich die Universitätsbibliothek entschlossen der veränderten Situation.

 

Bibliotheksrecht (Klaus Peters)

 

Buchbesprechungen

Nur was sich ändert, bleibt / 88. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main (Gisela Ewert)

Intelligent library buildings : The Hague, Netherlands, 24 – 29 August 1997 (Barbara Schneider-Eßlinger)

Wächter, Wolfgang: Bücher erhalten, pflegen und restaurieren (Gerhard Banik)

 

Ausgewählte Bibliographien und Nachschlagewerke

Digitale Medien

Geschichtliche Bibliographie von Mecklenburg [Computerdatei]. Naturkundliche Bibliographie von Mecklenburg. Von den Anfängen bis 1944 (Kai Steffen)

Printmedien

ARBA guide to biographical resources 1986 – 1997 (tr)

Reference guide to Afrika: a bibliography of sources / Alfred Kagan and Yvette Scheven (tr)

Modern Arabic literature: a bibliography / Ragai N. Makar (tr)

Bibliographie Altägypten 1822 – 1946 / Christine Beinlich-Seeber (tr)

Bibliographia Aethiopica / Hans Wilhelm Lockot
2. The Horn of Africa in English literature (tr)

Chronik russischen Lebens in Deutschland 1918 – 1941 (tr)

Werner Klemke : Lebensbild und Bibliographie seines buchkünstlerischen Werkes / Horst Kunze (tr)

 

Berichte und Mitteilungen

VdB-Mitgliederversammlung in Freiburg im Breisgau (Klaus Hilgemann/Lydia Jungnickel)

VdDB-Mitgliederversammlung in Freiburg im Breisgau (Susanne Oehlschläger/Martina Leibold)

Die Digitale Bibliothek in NRW (Ingrid Töteberg/Ulrich Haage)


Grundsätze der Washingtoner Konferenz in bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt wurden

(veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington D.C., 3. Dezember 1998)

Im Bestreben, eine Einigung über nicht bindende Grundsätze herbeizuführen, die zur Lösung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nazis beschlagnahmten Kunstwerken beitragen sollen, anerkennt die Konferenz die Tatsache, daß die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und daß die Länder im Rahmen ihrer eigenen Rechtsvorschriften handeln.

I. Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.

II. Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden.

III. Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.

IV. Bei dem Nachweis, daß ein Kunstwerk durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurde, sollte berücksichtigt werden, daß aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind.

V. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.

VI. Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden.

VII. Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden.

VIII. Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.

IX. Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben worden sind, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.

X. Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nazis beschlagnahmten Kunstwerke vornehmen und zur Klärung strittiger Eigentumsfragen beitragen, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.

XI. Die Staaten werden dazu aufgerufen, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.