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Richtlinien für die Autoren

Zeitschrift für philosophische Forschung

Herausgegeben von Otfried Höffe (Tübingen)
zusammen mit Christof Rapp (Berlin)

Berichte und Buchbesprechungen: Nico Scarano (Tübingen)

Band 52 (1998): In vier Einzelheften. VI, 658 Seiten. 
€ 89.-. Studentenabonnement € 49.-
Die zurückliegenden Bände sind weitgehend lieferbar.

 

Aus dem Inhalt von Heft 1

 

Abhandlungen

Wolfgang Wieland, Heidelberg: Kants Rechtsphilosophie der Urteilskraft 
Siehe hierzu auch Richard Kämmerlings Rezension: "Was man Dummheit nennt. Richterethos: Die Urteilskraft in Kants Rechtslehre" in der FAZ vom 30. September!

Die Metaphysik der Sitten Kants enthält eine Rechtsphilosophie, die die obersten Normen einer jeden Ordnung begründen will, die den Titel einer Rechtsordnung beanspruchen kann. Rechtsnormen bedürfen der Anwendung auf konkrete Einzelfälle. Die Anwendung kann aber in letzter Instanz nicht mehr selbst normiert werden, da ein solcher Versuch nur in einen unendlichen Regreß führen würde. Ihm kommt Kant dadurch zuvor, daß er die Normanwendung der Urteilskraft zuweist, einer naturgegebenen dispositionellen Ausstattung, die sich nur durch Übung, nicht aber durch Belehrung perfektionieren läßt. Kant hat eine anwendungsorientierte Rechtsphilosophie der Urteilskraft nirgends im Zusammenhang dargestellt. Der vorliegende Aufsatz will jedoch zeigen, wie sich eine solche Philosophie der Rechtsanwendung auf der Basis verstreuter Hinweise in den Werken, vor allem aber im handschriftlichen Nachlaß Kants rekonstruieren läßt.

 

Wilfried Kühn, Paris: Welche Kritik an wessen Schriften? Der Schluß von Platons Phaidros nichtesoterisch interpretiert

Dieser Artikel widerspricht der Deutung der sog. Schriftkritik am Ende des Phaidros, wie sie von den Vertretern der esoterischen Platoninterpretation (Gaiser, Krämer, Szlezák) vorgetragen wird. In esoterischer Sicht handelt es sich um den einzigen Abschnitt in den Dialogen, der ausdrücklich auf eine mündliche Lehre Platons hinweist. Der Hinweis soll in Sokrates' These liegen, im Unterschied zu anderen Autoren übertreffe der Philosoph seine Schriften mit wertvolleren Inhalten, die er nur mündlich lehre.

Der Einwand gegen diese Interpretation lautet, daß Platon den inhaltlichen Wertunterschied nicht zwischen Schriften und mündlichen Reden von Philosophen sieht, sondern zwischen kunstlosen Reden und Schriften konventioneller Autoren einerseits und kunstgerechten, d.h. dialektischen Reden und Schriften von Philosophen andererseits. Philosophische Reden unterscheiden sich von philosophischen Schriften in formaler Hinsicht: nur Reden belehren, Schriften sind Erinnerungshilfe.

 

Andreas Großmann, Bochum: Kunst, Geschichte und Technik. Konstellationen von Heideggers Denken im Lichte seines Gesprächs mit Hegel und Friedrich Georg Jünger

Der Beitrag unternimmt es, Grundkonstellationen von Heideggers spätem Denken - der Frage nach einem "anderen Anfang" der von der Metaphysik und dem Ge-Stell der Technik beherrschten Geschichte - über eine Vergegenwärtigung seines Gesprächs mit Hegel und Friedrich Georg Jünger luzide zu machen. Zeigt sich Heideggers Suche nach einem "anderen Anfang" der Geschichte in Kunst und Dichtung vom Widerspruch gegen Hegel geprägt, so finden seine seinsgeschichtlichen Erörterungen des Wesens der Technik eine aufschlußreiche Entsprechung in den Arbeiten Friedrich Georg Jüngers, insbesondere dessen Buch über "Die Perfektion der Technik". Kritische Rückfragen thematisieren u.a. den (bei Heidegger wie bei Jünger als Leerstelle zu verzeichnenden) Ort praktischer Rationalität und verantwortlicher Praxis.

 

Bernward Gesang, Münster: Universalismus auf partikulärer Grundlage. Über die Reichweite von allgemeinen Kriterien des guten Handelns in relativistischen Ethiktheorien

Der ethische Relativismus hat sich vielfach als überzeugende Theorie erwiesen. Es soll erörtert werden, welche Konsequenzen sich für universalistische Ansprüche der Ethik ergeben, falls man einen Relativismus akzeptiert, der die Objektivität moralischer Aussagen relativ zu einem "moral framework" oder Rahmenkonzept bestimmt (vgl. J.L. Mackie, G. Harman). Kann es unter dieser Bedingung noch universelle Kriterien ethischen Entscheidens geben? Der Begriff "universell" kann a) ausdrücken, daß man bestimmte Kriterien aus einem Rahmen heraus auf alle Betroffenen und insofern universell anwendet. Zudem kann der Begriff b) beinhalten, daß man einige Kriterien hat, die für alle Situationen, d.h. also situationsunspezifisch vorschreibbar sind. Die Bedeutungszuweisungen a) und b) muß man verteidigen, wenn man sinnvoll an der Idee der Universalität festhalten will. Universalität im Sinne von a) soll in diesem Aufsatz verteidigt werden. Damit wird gleichzeitig behauptet, daß die zurecht aus der Geltung des Relativismus ableitbare Gleichberechtigung aller Moralkonzepte de facto notwendig außer kraft gesetzt werden muß.

 

Diskussionen

Dorothea Frede, Hamburg: Logik, Sprache und die Offenheit der Zukunft in der Antike. Bemerkungen zu zwei neuen Forschungsbeiträgen

Nico Strobach, Münster: Logik für die Seeschlacht - mögliche Spielzüge

Stefan Hübsch, Heidelberg: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Rücksicht. Bemerkungen zu Martin Seels „Ethisch-ästhetische Studien"

 

Berichte

Ralf Elm, Dortmund: Heideggers Spätphilosophie, Aufgaben der Heidegger-Forschung und Philosophie heute

 

Buchbesprechungen

Dominik Perler: Repräsentation bei Descartes (Erwin Tegtmeier, Wilhelmsfeld)

Wolfgang Bonsiepen: Die Begründung einer Naturphilosophie bei Kant, Schelling, Fries und Hegel (Paul Ziche, Jena)

Ruth Anna Putnam (Hrsg.): The Cambridge Companion to William James (Kai-Michael Hingst, Hamburg)

Otfried Höffe: Vernunft und Recht. Bausteine zu einem interkulturellen Rechtsdiskurs (Detlef Horster, Hannover)

Andrew Pickering: The Mangle of Practice. Time, Agency, and Science (Thomas Mormann, München)

Quassim Cassam: Self and World (Jürgen Pafel und Gianfranco Soldati, Tübingen)