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Richtlinien für die Autoren

Zeitschrift für philosophische Forschung

Herausgegeben von Otfried Höffe (Tübingen)
zusammen mit Christof Rapp (Berlin)

Berichte und Buchbesprechungen: Nico Scarano (Tübingen)

Band 56 (2002): In vier Einzelheften. 643 Seiten. € 94.-. Studentenabonnement € 49.-
Die zurückliegenden Bände sind weitgehend lieferbar.

 

Aus dem Inhalt von Heft 1

 

Abhandlungen

Peter Stemmer, Konstanz: Moralischer Kontraktualismus

Der moralische Kontraktualismus hat mit zwei elementaren Einwänden zu kämpfen, die die Vertragsidee selbst betreffen und damit die innere Schlüssigkeit der Konzeption in Frage stellen. Der erste Einwand besagt, ein moralgenerierender Vertrag sei nie geschlossen worden, der zweite, die Idee, ein Vertrag kreiere die moralische Normativität, sei zirkulär oder führe in einen infiniten Regress. Der Kontraktualismus kann sich gegen beide Einwände verteidigen, indem er sich vom faktischen zum hypothetischen Kontraktualismus wandelt und die Vorstellung, die Legitimität moralischer Normen resultiere aus einem Vertragsschluss, einem Versprechen oder anderen legitimitätsstiftenden Handlungen der Betroffenen, verwirft. Eine moralische Norm ist vielmehr dann legitim, wenn ihr eine bestimmte Interessenkonfiguration zugrunde liegt, eine Interessenkonfiguration nämlich genau von der Art, wie sie einem Vertrag vorausgeht. Ein in dieser Weise modifizierter Kontraktualismus bietet eine interessenfundierte Moralkonzeption, die gleichwohl unsere tiefverwurzelte Überzeugung, dass der Kern der Moral moralische Rechte, moralische Pflichten und moralische Forderungen sind, verständlich zu machen vermag.

 

Ralph Schumacher, Berlin/Princeton: Wie irrational können Personen sein?

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, ob sich Aussagen über die Grenzen der Irrationalität von Personen a priori rechtfertigen lassen: Gibt es bestimmte Rationalitätsanforderungen, die mit rein begrifflichen Argumenten als für alle Personen verbindlich ausgewiesen werden können ? Um diese Frage differenziert zu beantworten, wird eine Unterscheidung zwischen zwei Arten von Rationalitätsanforderungen eingeführt: Rationalitätsstandards und Rationalitätsbedingungen. Es wird dafür argumentiert, daß sich unabhängig von der Erfahrung ausschließlich Aussagen über den Umfang der Rationalität von Personen begründen lassen. Personen müssen demnach wenigstens minimal rational sein, damit ihnen propositionale Einstellungen wie Überzeugungen und Absichten zugeschrieben werden können. Hingegen läßt sich anhand rein begrifflicher Argumente nicht entscheiden, welche Rationalitätsstandards von Personen erfüllt werden müssen, um Träger propositionaler Einstellungen sein zu können. Dies ist durchaus damit verträglich, daß sich a priori Rationalitätsbedingungen festlegen lassen, welche die Eingangsbedingungen dafür darstellen, daß Subjekte überhaupt als Kandidaten für rationales oder irrationales Verhalten aufgefaßt werden können.

 

Jürgen Sprute, Göttingen: Hutchesons Grundlegung der Ästhetik 

Hutcheson ist einer der ersten neuzeitlichen Philosophen gewesen, die ästhetische Phänomene unter dem Aspekt ihrer Perzeptionsbedingungen analysiert haben. Konstitutiv für die Vorstellungen von Schönheit und Harmonie ist nach seiner Untersuchung eine eigentümliche ästhetische Freude, mit der ein von Hutcheson im Menschen angenommener innerer Sinn auf das Bewußtsein eines Zusammenhangs von Gegenstandsqualitäten reagiert, in denen der Intellekt eine Struktur von Einförmigkeit in einer Mannigfaltigkeit erfaßt. Die Schönheitsvorstellung hat daher einen deskriptiven Gehalt und eine emotionale Komponente, deren Verbindung offenbar ähnlich zu verstehen ist wie bei den Gefühlen des Stolzes oder Neides, die nicht empfunden werden, ohne daß man weiß, worauf man stolz oder neidisch ist. Häßlichkeit versteht Hutcheson als Abwesenheit von Schönheit oder als Mangel an Schönheit, die wir bei einer Gattung erwarten. Hutcheson unterscheidet absolute von komparativer Schönheit. Während die absolute Schönheit auf der o.a. Struktur der Qualitäten eines Gegenstandes beruht, gründet sich die komparative Schönheit auf die Übereinstimmung eines Abbildes mit seinem Urbild.

 

Christian Lotz, Seattle: Mitmachende Spiegelleiber. Anmerkungen zur Phänomenologie der konkreten Intersubjektivität bei Husserl

In den Cartesianischen Meditationen von Edmund Husserl heißt es: "Der Andere ist Spiegelung meiner selbst und doch nicht eigentlich Spiegelung." (HuaI, 125). Man kann den Satz nicht nur als einen Reflex der Leibniz-Lektüre Husserls auslegen, sondern ihn auch als sachlichen Hinweis auf die Erfahrung der Spiegelung verstehen. Meine Überlegungen beschränken sich auf eine Grundskizze einer Phänomenologie der Spiegelerfahrung, die die konkrete Fremderfahrung, also abgesehen von ihrer Grundlegungsdimension, genauer beleuchten hilft. Man kann die ursprüngliche Assoziation, die Husserl unter dem Titel "Paarung" anführt, im Sinne einer leiblichen Spiegelung interpretieren. Mit der Bestimmung einer solchen unmittelbaren leiblichen "Übereinkunft" wäre ein erster rudimentärer Begriff des Mitmachens gewonnen, bei dessen Bestimmung kognitive (reproduktive) Muster vermieden werden können. Die passive Fremderfahrung läßt sich verstehen als eine passive Einigung der Leiber und Bewegungssysteme, die spiegelverkehrt verläuft. Dieser Aufweis kann nicht nur helfen kann, den psychologischen Begriff der Nachahmung phänomenologisch zur reinterpretieren, sondern auch als Voraussetzung jeder intersubjektiven Erfahrung angesehen werden.

 

Diskussionen

Hans-Johann Glock, Reading: Wie wichtig ist Erkenntnistheorie?

In der zeitgenössischen analytischen Philosophe wird oft behauptet, die Erkenntnistheorie sei weniger fundamental als die Ontologie, da sich aus Aussagen über unser Erkenntnisvermögen keine Aussagen über die Wirklichkeit ableiten lassen und die Frage nach der Beschaffenheit der Wirklichkeit der Frage nach ihrer Erkennbarkeit vorausgeht. Dagegen verteidige ich folgende Thesen: (I) eine Form der Erkenntnistheorie—die Auseinandersetzung mit der Skepsis —ist nicht fundamental; (II) eine andere Form—die Auseinandersetzung mit methodologischen Fragen--ist in bestimmter Hinsicht fundamentaler als die Ontologie; (III) man kann sehr wohl ontologische Folgerungen aus überwiegend erkenntnistheoretischen Überlegungen ziehen; (IV) was ein Ding ist, läßt sich oft am besten dadurch klären, daß man sich darauf besinnt, daß wir es erkennen und wie wir es erkennen. Dabei stütze ich mich auf das Mooresche Prinzip der vernünftigen Abwägung: auch ohne eine Widerlegung des Skeptikers ist es vernünftig anzunehmen, daß wir Wissen über bestimmte Gegenstandsbereiche besitzen, und aus dieser Annahme lassen sich Schlußfolgerungen über die Beschaffenheit dieser Gegenstandsbereiche ziehen.

 

Thomas Grundmann, Tübingen: Warum wir Wissen als einen wichtigen Begriff der Erkenntnistheorie betrachten sollten - Eine Antwort auf Ansgar Beckermann

Frank Hofmann, Tübingen: Die Rolle von Wissen in der Erkenntnistheorie - Ein Kommentar zu Ansgar Beckermann

 

Berichte

Walter Pfannkuche, Konstanz: Supranationale Gerechtigkeit

 

Buchbesprechungen

Terry Pinkard: Hegel. A Biography (Christoph Halbig, Münster)

Alexander Grau: Ein Kreis von Kreisen. Hegels postanalytische Erkenntnistheorie (Rike Schick, Tübingen)

Uwe Czaniera: Gibt es moralisches Wissen? Die Kognitivismus-Debatte in der analytischen Moralphilosophie (Ulla Wessels, Leipzig)

Oliver Hallich: Richard Hares Moralphilosophie. Metaethische Grundlagen und Anwendung; Jörg Schroth: Die Universalisierbarkeit Moralischer Urteile (Bernward Gesang, Düsseldorf)

Johann S. Ach, Michael Anderheiden, Michael Quante: Ethik der Organtransplantation (Tobias Krohmer, Frankfurt/M.)

 

Buchnotizen