Giaro, Tomasz: Römische RechtswahrheitenEin Gedankenexperiment
Den Schwerpunkt der Arbeit stellt die Analyse des enormen Quellenfundus der römischen Jurisprudenz dar, der traditionell nur unter dogmengeschichtlichen und kaum unter theoretisch-historischen Gesichtspunkten ausgewertet worden ist. Zum Zweck der geltungs- und argumentationstheoretischen Auswertung wird im Zuge eines Gedankenexperiments angenommen, daß verum est überall in den römischen Rechtstexten als 'wahr' zu verstehen sei. (Kap. III–V). Es zeigt sich dabei, daß diese normative Wahrheit als Bilanzbezeichnung eines geglückten rechtsdogmatischen Urteils verwendet wird und jeweils aus einem Bündel von Werturteilen besteht. Die Verwendung dieses undifferenzierten Wahrheitsbegriffs schmälert die Leistungsfähigkeit der Rechtsdogmatik, die in differenzierten Kategorien wie Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Geltung zu denken aufhört (Kap. VI).
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