Kremer, Carsten: Die Willensmacht des StaatesDie gemeindeutsche Staatsrechtslehre des Carl Friedrich von Gerber
Gerber steht für den "Methodenwandel" im öffentlichen Recht. Im methodengeschichtlichen Kapitel wird untersucht, wie sich dieser Wandel innerhalb der Wissenschaft des gemeindeutschen Staatsrechts vollzogen hat. Ausgehend von der Beobachtung, dass Gerbers Rechtslehre starke Bezüge zur historischen Rechtsschule (Savigny und Puchta) aufweist, werden seine Rechtsquellenlehre, seine Haltung in der Frage der Verfassungsinterpretation, seine Systembildung, die wichtigsten inhaltlichen Elemente seines Systems sowie sein Konzept der Autonomie des Staatsrechts vom Verwaltungsrecht, von der Politik und der Philosophie dargestellt. Im letzten Kapitel wird gezeigt, wie Gerber mithilfe seiner Methode die deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war, den der Monarch dominierte. Gerber konstruierte ein offenes Modell, das flexibel genug war, um als Grundlage für die Beschreibung verschiedener partikularstaatlicher Erscheinungsformen der konstitutionellen Monarchie dienen zu können. Im Vergleich mit anderen gemeindeutschen Staatsrechtlern wird deutlich, dass er weniger „antiparlamentarisch“ war, als oft angenommen wird. An der politischen Realität konnte der Positivist und "Begriffsjurist" Gerber nicht vorbei konstruieren.
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