Reutter, Wolfgang Paul: "Objektiv Wirkliches" in Friedrich Carl von Savignys Rechtsdenken, …… Rechtsquellen- und Methodenlehre
Die Analyse seiner wichtigsten Quellen legt nahe, dass sowohl die allgemeinen Grundlagen von Savignys Rechtsdenken als auch Detailregelungen durchgehend und ohne konzeptionelle Brüche auf Seins- und Erkenntnisannahmen bezogen sind, die einer spezifischen Philosophie "objektiver Wirklichkeit" entspringen. Lässt sich dies bestätigen, so ist die Idee eines "objektiv wirklichen" Rechts bei Savigny nichts weniger als ein alles bestimmendes Gravitationszentrum, das der Wirklichkeit des positiven Rechts zugleich Anfang und Ende, eigentlichen Inhalt und konkrete Problemlösung, "höheren" Sinn und eigentliches Wesen verleiht. Von der Wurzel bis in die letzte dogmatische Verästelung hinein ist das positive Recht bei Savigny dann "objektive Wirklichkeit" und als eine solche einerseits mit bestimmten Freiheiten versehen, andererseits aber auch bestimmten Grenzen unterworfen. Damit ist die Basis für eine grundlegende Neubewertung Savignys weiter gefestigt und ausgebaut. Insbesondere werden sich auf dieser Grundlage im Zuge der Untersuchung viele Aspekte seines Rechtsdenkens ganz neu ergeben (und ergeben müssen).
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